Leistung · Grafik & Illustration Stand: August 2026

Ein Logo ist noch keine Marke – ein System schon

Gute Gestaltung erkennt man nicht am Entwurf, sondern daran, dass sie zwei Jahre später noch funktioniert: auf der Website, im Angebot, auf dem Lieferwagen. Wir bauen deshalb kein Einzelstück, sondern ein Regelwerk aus Farben, Schriften und Bausteinen. Die Ausgangsdateien bleiben bei Ihnen, und Sie können damit weiterarbeiten.

  • Offene Ausgangsdateien, auch ohne uns nutzbar
  • Farben auf Kontrast geprüft
  • Bildrechte schriftlich geklärt
  • Kein KI-Bild ohne Kennzeichnung

Auf einen Blick

Die kurze Antwort zuerst

Was Sie bekommen, welche Dateien Sie behalten, wann wir Kontrast rechnen und wie der Preis entsteht.

Was Sie bekommen

Ein System

Logo in allen nötigen Varianten, Farb- und Schriftregeln, Bausteine für wiederkehrende Formate. Dazu eine kurze Anleitung, wie das alles zusammengehört.

Dateien

Offen und nutzbar

Sie erhalten die offenen Vektordaten und daran Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Das Urheberrecht selbst ist in Österreich nicht übertragbar. Schriftlizenzen laufen auf Ihren Namen, soweit die Bedingungen des Schriftanbieters das zulassen. Sie sind nicht darauf angewiesen, dass wir noch existieren.

Barrierefreiheit

Von Anfang an

Farbkombinationen prüfen wir auf Kontrast, bevor sie ins System kommen. Nachträglich ändern heißt: alles noch einmal produzieren.

Kosten

Individuell nach Aufgabe

Ein Logo, ein Markensystem und eine Illustrationsserie haben unterschiedlichen Umfang. Nach dem Briefing erhalten Sie eine klar abgegrenzte Leistung zum Fixpreis.

Für Suchmaschinen und KI-Assistenten, kurz gefasst: Grafikdesign für Unternehmen bedeutet, Logo, Farben, Schriften und wiederkehrende Gestaltungsbausteine zu einem verbindlichen System zusammenzufassen. Dieses System sieht über Website, Drucksachen und Social Media hinweg gleich aus, und Mitarbeitende ohne Gestaltungsausbildung können es richtig anwenden.

Kontrastwerte lassen sich nachrechnen, die Wirkung eines Erscheinungsbildes nicht. Ob nach einem neuen Auftritt mehr Anfragen kommen, hängt auch an Angebot, Preis und Website. Wir kennen keine Erhebung, die den Anteil der Gestaltung daran verlässlich abtrennt, und nennen deshalb keine Zahl dazu. Was wir bisher gestaltet haben, steht in unseren Projekten und in den kreativen Arbeiten.

Was zu einem Markensystem gehört

Nicht jedes Unternehmen braucht alles. Wer die ersten drei Punkte auslässt, entscheidet bei jedem neuen Dokument dieselben Fragen noch einmal. Im Glossar stehen die Begriffe dazu: Markenfarben und Schriftlizenz und Markenhandbuch.

Logo in Varianten

Ein Logo reicht nie: Es braucht eine Fassung für kleine Größen, eine einfarbige für Stempel und Stickerei, eine für dunkle Hintergründe. Fehlen diese Fassungen, baut sie später jemand unter Zeitdruck nach.

Farben mit Regeln

Nicht nur welche Farben, sondern wofür: Was ist Hauptfarbe, was Akzent, was darf auf was liegen. Dazu die Werte für Bildschirm und Druck, damit Ihr Grün auf beiden möglichst nah beieinanderliegt. Manche Bildschirmtöne liegen außerhalb dessen, was der Druck abbilden kann.

Schriften mit Lizenz

Eine Schrift, die zur Marke passt, mit den Lizenzen, die Sie dafür brauchen. Desktop, Webfont und App sind bei den meisten Anbietern getrennte Lizenzen: Wer eine Schrift auf dem Rechner installiert hat, darf sie damit noch nicht als Webfont einbinden. Wir hinterlegen, was gekauft wurde und wofür es gilt. Ohne diesen Nachweis lässt sich später nicht klären, ob eine Schrift auf der Website eingebunden werden darf.

Bausteine statt Einzelstücke

Vorlagen für das, was regelmäßig anfällt: Angebot, Social-Media-Beitrag, Anzeige, Präsentation. Damit gestaltet auch jemand ohne Ausbildung etwas, das zur Marke passt.

Illustration und Bildsprache

Eigene Illustrationen oder Bildmotive, wenn Fotos nicht passen, zum Beispiel für abstrakte Leistungen. Wer aus derselben Stockfoto-Datenbank schöpft wie die Konkurrenz, hat irgendwann dieselben Bilder auf der Seite.

Eine Anleitung, die gelesen wird

Kein hundertseitiges Handbuch, sondern wenige Seiten mit dem, was im Alltag wirklich gebraucht wird. Ein Regelwerk, das niemand aufschlägt, ist keines.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Dateien: Ein Logo als JPG oder PNG ist ein Bild vom Logo, nicht das Logo. Es hat eine feste Pixelzahl und wird unscharf, sobald es größer gebraucht wird als angelegt. Für Beschilderung, Stickerei und Großdruck brauchen Sie die Vektordatei, aus der sich jede Größe verlustfrei ableiten lässt. Auf der Website ist das passende Vektorformat meist SVG. Was die beiden Bildarten unterscheidet, steht im Glossar unter Vektorgrafik und Pixelgrafik. Für Pixeldateien passt der Eintrag Auflösung und DPI, für eingebettete Grafiken barrierefreies SVG.

Nachgerechnet

Farbwahl ist eine Rechnung, keine Stimmung

Ob eine Farbkombination lesbar ist, lässt sich ausrechnen. Es ist dieselbe Formel, die auch Prüfwerkzeuge anwenden. Wir tun das, bevor eine Farbe ins Markensystem kommt, nicht danach. Und weil Farbe nach WCAG 2.2 nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein darf, bekommt jede farbige Auszeichnung im System eine zweite: Beschriftung, Symbol oder Form.

  • Zartes Beige auf Weiß

    1,8:1 zu wenig Kontrast

    Wirkt im Entwurf edel und fällt in der Anwendung durch.

  • Rostrot auf Creme

    5,4:1 erfüllt AA

    Unsere Akzentfarbe, tragfähig für Fließtext.

  • Unser Grün auf Creme

    6,1:1 erfüllt AA

    Die Hauptkombination dieser Website.

  • Creme auf Dunkelgrün

    12,6:1 erfüllt AAA

    Für dunkle Bänder und Drucksachen mit Vollton.

Berechnet nach der in den WCAG festgelegten Formel für relative Luminanz. Schwellen der Stufe AA: 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18 pt bzw. 14 pt fett) sowie für Grafik- und Bedienelemente; Stufe AAA verlangt 7:1.

Kontrast ist der Teil der Zugänglichkeit, der sich mit einer Formel prüfen lässt. Der Rest ist Gestaltungsarbeit: Schriftgrößen und Zeilenabstände, die auch vergrößert lesbar bleiben, ein sichtbarer Fokusrahmen für die Bedienung mit der Tastatur, genug Platz zwischen Bedienelementen. Wer diese Entscheidungen erst in der Entwicklung trifft, baut sie gegen ein fertiges Layout. Was daraus für eine ganze Website folgt, steht auf der Seite zu barrierefreien Websites. Wie zwei Farben rechnerisch verglichen werden, erklärt der Glossarbegriff Kontrastverhältnis.

Entscheidungshilfe

KI-Bild oder eigene Illustration?

Bildgeneratoren sind schnell und billig. Für interne Entwürfe reicht das. Für die Bilder, die Ihre Marke nach außen tragen, sprechen zwei Dinge dagegen.

Kriterium Reines KI-Bild Eigene Illustration
Tempo Minuten Tage bis Wochen
Urheberrecht Rein maschinell erzeugte Bilder gelten überwiegend als nicht urheberrechtlich geschützt. Dann gibt es auch nichts, woran Ihnen jemand ausschließliche Rechte einräumen könnte. Kein Schutz heißt aber nicht freie Verwendbarkeit: Anbieterbedingungen, Marken- und Wettbewerbsrecht gelten unabhängig davon Menschliche Gestaltungsleistung; Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang schriftlich eingeräumt
Exklusivität Ausschließlichkeit ist nicht zugesichert. Vergleichbare Eingaben führen zu vergleichbaren Bildwelten Für Sie gestaltet und nicht anderweitig lizenziert
Kennzeichnung Anbieter müssen die Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren; wer Deepfakes veröffentlicht, muss das zusätzlich sichtbar offenlegen Keine KI-Transparenzpflicht
Genauigkeit Schwer zu steuern; Details und Text im Bild bleiben unzuverlässig Genau das, was gebraucht wird, auch beim vierten Motiv derselben Reihe
Wofür sinnvoll Interne Entwürfe, Moodboards, schnelle Ideenskizzen Alles, was Ihre Marke nach außen trägt
Wie wir es halten: Wir arbeiten selbst mit diesen Werkzeugen. In der Ideenphase sind sie schnell und brauchbar. Was am Ende Ihre Marke trägt, gestalten wir von Hand. Der Grund ist doppelt: An einem rein maschinell erzeugten Bild sind ausschließliche Rechte in aller Regel nicht zu haben. Und eine Bildsprache über mehrere Motive hinweg konsistent zu halten, gelingt von Hand verlässlicher. Wie ein konkreter Fall zu beurteilen ist, gehört zu einer Rechtsberatung – die bieten wir nicht an.

Die Tabelle stellt zwei Wege gegenüber, in der Praxis gibt es einen dritten: fotografieren. Für Räume, Produkte, Werkstücke und Menschen im Betrieb ist die Aufnahme meist die naheliegendere Lösung. Die Illustration ist dort im Vorteil, wo es nichts zu fotografieren gibt: bei Abläufen, Vergleichen und abstrakten Leistungen. Ob ein Motiv gezeichnet oder fotografiert gehört, entscheidet sich daran, ob das Abgebildete existiert. Wie sich eine Bildsprache über viele Motive hinweg zusammenhalten lässt, erklärt der Begriff Bildsprache; fürs Fotografieren gibt es bei uns eine eigene Leistung, die Business-Fotografie.

So gehen wir vor

Vier Etappen. Nach der zweiten entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.

  1. Schritt 1

    Zuhören und sichten

    Was gibt es bereits, was soll bleiben, was stört? Wir sehen uns an, wie Sie heute auftreten und was Ihre Kundschaft davon tatsächlich wahrnimmt. Oft ist weniger kaputt als befürchtet.

  2. Schritt 2

    Richtung festlegen

    Zwei bis drei gestalterische Richtungen, jeweils an echten Anwendungen gezeigt statt auf weißem Grund. Sie entscheiden hier, nicht am Ende. Was danach umgeworfen wird, muss noch einmal ausgearbeitet werden.

  3. Schritt 3

    Ausarbeiten

    Aus der gewählten Richtung wird das System: Logo-Varianten, Farbwerte für Bildschirm und Druck, Schriftlizenzen, Bausteine. Kontraste werden dabei nachgerechnet, nicht geschätzt.

  4. Schritt 4

    Übergabe

    Sie bekommen die offenen Ausgangsdateien, die exportierten Formate, die Lizenznachweise und eine kurze Anleitung. Danach können Sie damit arbeiten – auch ohne uns.

Ehrlich gesagt: Ein neues Erscheinungsbild verkauft nichts von allein. Es macht Sie wiedererkennbar und erspart im Alltag viele kleine Entscheidungen. Wenn aber das Angebot oder die Website nicht überzeugt, ändert daran auch das beste Logo nichts. Wenn wir bei Ihnen ein dringenderes Problem sehen, sagen wir das, bevor wir gestalten.

Selbsttest · 1 Minute

Wie belastbar ist Ihre Marke?

Fünf Fragen zu Logo, Farben und Vorlagen.

01Ihre Grundlagen

1. Gibt es Ihr Logo in allen Varianten, die Sie brauchen, also für Druck, Web, hell und dunkel?
2. Sind Ihre Farben und Schriften irgendwo verbindlich festgehalten?

02Ihr Alltag

3. Sehen Angebot, Website und Social-Media-Beiträge nach derselben Firma aus?
4. Kann ein neuer Dienstleister sofort mit Ihren Vorlagen arbeiten?
5. Entsteht neues Material ohne Grundsatzdiskussion über Farben und Schriften?

So werten Sie aus: Zählen Sie Ihre „Ja“-Antworten und vergleichen Sie mit der Tabelle.

  • 0–1 von 5: Ihre Marke entsteht gerade jedes Mal neu. Das kostet Zeit und Wiedererkennung. Ein kleines, verbindliches Regelwerk ist der erste Schritt.
  • 2–3 von 5: Die Grundlagen sind da, aber der Alltag holpert. Meist fehlen nur wenige Vorlagen und ein Blatt mit klaren Regeln.
  • 4–5 von 5: Ihre Marke ist belastbar aufgestellt. Neues entsteht, ohne dass Farben und Schriften jedes Mal neu verhandelt werden.

Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Die Auswertung passiert direkt auf Ihrem Gerät. Wir übertragen und speichern sie nicht; beim Aufruf der Seite fallen wie üblich Server-Logdaten an, dazu informiert die Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zu Grafik und Illustration

Bekommen wir die Ausgangsdateien?
Ja: offene Vektordaten, exportierte Formate und die Lizenznachweise; dazu Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Sie sollen mit Ihrem Erscheinungsbild arbeiten können, ohne bei jeder Visitenkarte anrufen zu müssen. Deshalb übergeben wir die bearbeitbaren Dateien und nicht nur fertige Bilder.
Im Angebot steht schriftlich, welche Nutzungsrechte wir Ihnen einräumen: für welche Kanäle, wie lange und ob ausschließlich. Das Urheberrecht selbst bleibt bei den Gestaltenden; übertragbar ist es in Österreich nicht. Die Grundsätze dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Nutzungsrechten.

Quelle: RIS: Urheberrechtsgesetz § 23 (öffnet in neuem Tab)

Können wir uns ein Logo einfach von einer KI erzeugen lassen?
Technisch ja. Nur erwerben Sie daran vermutlich keine ausschließlichen Rechte. Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen“. Ein Bild, das ohne menschliche Gestaltungsleistung allein aus einer Texteingabe entsteht, erfüllt diese Voraussetzung nach überwiegender Auffassung nicht. Dann gibt es auch kein Urheberrecht, an dem Ihnen jemand ausschließliche Werknutzungsrechte einräumen könnte.
Für ein Logo, das Sie jahrelang führen und gegen Nachahmung verteidigen wollen, ist das ein ernstes Problem. Für einen internen Entwurf ist es egal. Dazu kommt: Auch bei von Hand gestalteten Zeichen ist der Urheberrechtsschutz nicht selbstverständlich. Ob ein einfaches Logo die nötige Gestaltungshöhe erreicht, wird in Österreich und Deutschland unterschiedlich beurteilt.
Der Markenschutz ist davon unabhängig und läuft über eine eigene Anmeldung. Ein Freibrief ist er nicht: Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das Recht, anderen die Benutzung zu untersagen. Sie ist keine Gewähr dafür, dass Sie das Zeichen selbst benutzen dürfen. Ältere Rechte prüfen die Ämter vor der Eintragung nicht von sich aus. Und eine Registerabfrage findet nur, was eingetragen ist: verwechselbar ähnliche Zeichen und nicht eingetragene Rechte fallen dabei durch. Ob ein Zeichen frei ist, klärt eine Recherche samt Beurteilung durch eine Patent- oder Rechtsanwaltskanzlei. Das bieten wir nicht an.

Quelle: RIS: Urheberrechtsgesetz § 1 (öffnet in neuem Tab)

Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Die Anbieter der KI-Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren; sichtbar offenlegen müssen Betreiber vor allem Deepfakes. Der EU-Rechtsakt über künstliche Intelligenz nimmt zuerst die Anbieter in die Pflicht. Erzeugt ein System synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte, muss der Anbieter die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen. Davon zu unterscheiden ist die Pflicht der Betreiber. Wer Deepfakes veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Bei KI-erzeugten Texten gilt das, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Beide Pflichten gelten seit 2. August 2026.
Unabhängig davon, wen die Pflicht trifft, halten wir die sichtbare Kennzeichnung für die bessere Praxis: Wer offen sagt, wo eine Maschine mitgearbeitet hat, muss sich später nicht rechtfertigen. Und dass ein KI-Bild womöglich keinen Urheberrechtsschutz genießt, macht es nicht frei verwendbar. Die Bedingungen des Anbieters, Marken- und Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild gelten unabhängig davon.

Quelle: EU-Kommission: KI-Verordnung, Art. 50 (öffnet in neuem Tab)

Wie viele Entwürfe bekommen wir zu sehen?
Zwei bis drei Richtungen, gezeigt an echten Anwendungen statt als Logo auf weißem Grund. Zwanzig Varianten helfen niemandem; sie verlagern die Entscheidung nur auf Sie. Wir zeigen wenige, klar unterschiedene Richtungen und begründen, warum wir sie für tragfähig halten.
Entscheidend ist die Darstellung: ein Logo sieht auf weißem Grund fast immer gut aus. Interessant wird es auf dem Lieferwagen, im Briefkopf und als winziges Profilbild.
Passt unser bestehendes Logo noch, oder muss es neu?
Häufig reicht eine behutsame Überarbeitung. Ein Neuanfang kostet Wiedererkennung. Ein eingeführtes Zeichen hat einen Wert, der sich nicht in Gestaltungsqualität misst. Wenn es handwerklich Mängel hat, aber bekannt ist, ist Nachschärfen meist klüger als Ersetzen.
Wir sagen Ihnen, in welche Kategorie Ihr Logo fällt. Ein Neuentwurf ist für uns der größere Auftrag. Trotzdem raten wir manchmal davon ab.
Woran erkennen wir, ob Farben und Schriften barrierefrei sind?
Am nachgerechneten Kontrastverhältnis: 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text ab 18 pt sowie für Grafik- und Bedienelemente. Das lässt sich ausrechnen: Die Demo weiter oben auf dieser Seite zeigt die Formel an echten Farbwerten. Wir prüfen jede Kombination, bevor sie ins Markensystem aufgenommen wird.
Der Aufwand dafür ist gering, das Nachbessern dagegen teuer: Eine Farbe zu ändern, nachdem Drucksachen, Website und Beschriftung produziert sind, heißt alles noch einmal zu machen.

Quelle: W3C: WCAG 2.2 – Kontrast (Minimum) (öffnet in neuem Tab)

Erscheinungsbild überfällig?

Zeigen Sie uns, womit Sie heute arbeiten. Wir sagen Ihnen, ob eine Überarbeitung reicht oder ein Neuanfang sinnvoll ist. Und was gerade dringender wäre.

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