Bildlizenzen & Nutzungsrechte

Eine Bildlizenz ist die Erlaubnis, ein fremdes Foto oder eine Illustration in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Nach österreichischem Urheberrecht kann die Urheberin entweder eine einfache Werknutzungsbewilligung oder ein ausschließliches Werknutzungsrecht einräumen; der Umfang ergibt sich aus dem Vertrag, nicht aus dem Kaufpreis.

In der Praxis

Klären Sie bei jedem Bild vier Punkte schriftlich: für welche Kanäle, in welchem Gebiet, für welchen Zeitraum und ob auch Bearbeitung und Weitergabe erlaubt sind. Der häufigste Fehler ist, ein für die Website lizenziertes Bild später auf einem Plakat oder in einer Anzeige zu verwenden – das ist oft nicht gedeckt und wird regelmäßig nachverfolgt. Prüfen Sie bei Stockbildern zusätzlich, ob redaktionelle Beschränkungen bestehen und ob abgebildete Personen und Marken für Werbung freigegeben sind. Führen Sie eine einfache Liste mit Bilddatei, Quelle, Lizenz und Ablaufdatum; wird eine Nutzung beanstandet, ist die Lizenz Ihre Einwendung – und die müssen Sie belegen können. Bei beauftragten Fotografien gehört der Umfang der Rechteeinräumung ausdrücklich in den Vertrag. Fehlt er, gilt im Zweifel nur das, was der erkennbare Auftragszweck erfordert – jede spätere Nutzung darüber hinaus steht dann auf unsicherem Boden.

Passende Leistung

Quellen

← Zurück zum Glossar