Markenschutz & Markenanmeldung
Markenschutz ist das eingetragene Recht, Dritten die Verwendung eines identischen oder verwechselbar ähnlichen Zeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu untersagen. Als Zeichen kommen etwa ein Name, ein Logo oder eine Wort-Bild-Kombination in Betracht. Die Eintragung begründet dabei kein eigenes Benutzungsrecht: Ältere Rechte Dritter können der Verwendung des eigenen Zeichens weiterhin entgegenstehen. In Österreich entsteht das Markenrecht mit der Eintragung in das Markenregister; die Schutzdauer beträgt nach § 19 Markenschutzgesetz zehn Jahre ab dem Anmeldetag und ist verlängerbar.
In der Praxis
Markenschutz ist etwas anderes als Urheberrecht: Er schützt nicht die Gestaltung als Werk, sondern das Zeichen als Herkunftshinweis im Geschäftsverkehr – und nur in den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen. Recherchieren Sie vor der Einführung eines neuen Namens, ob ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen bereits geschützt ist; eine Kollision nach dem Rollout bedeutet neue Beschilderung, neue Drucksachen und im schlimmsten Fall eine Domainaufgabe. Eine Registerrecherche allein genügt dabei nicht: Auch nicht eingetragene Firmennamen und eingeführte Kennzeichen können einem neuen Namen entgegenstehen. Lassen Sie die Recherche vor größeren Investitionen von einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt bewerten. Überlegen Sie, ob eine nationale Marke reicht oder ob eine Unionsmarke für den gesamten EU-Binnenmarkt sinnvoll ist, wenn Sie exportieren. Beschreibende Namen sind schwer bis gar nicht schutzfähig, was oft gegen den vermeintlich naheliegenden Wunschnamen spricht. Rechnen Sie die Anmeldung als Investition mit Bearbeitungsdauer ein, nicht als Formalität kurz vor dem Launch.