Barrierefreiheitserklärung
Stand: 28. August 2026.
Barrierefreiheit ist bei uns kein Nachtrag, sondern Arbeitsweise: Wir setzen sie für unsere Kundinnen und Kunden im Code um – und halten uns auch auf der eigenen Website daran. Ob finkbrot.at der Erklärungspflicht des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) unterliegt, hängt von der rechtlichen Einordnung unseres Angebots ab. Wir geben diese Erklärung unabhängig davon ab, weil wir finden: Wer Barrierefreiheit verkauft, soll sie zeigen.
Woran wir uns orientieren
Diese Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Das ist unsere eigene Arbeitsgrundlage und nicht der Wortlaut eines Gesetzes: Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) nennt keine technische Norm, sondern vermutet die Konformität widerlegbar, wenn harmonisierte Normen eingehalten werden. Die dafür einschlägige EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) ist unter der Web-Richtlinie (EU) 2016/2102 harmonisiert und verweist ihrerseits auf WCAG 2.1 AA — wir arbeiten bewusst gegen die neuere Fassung.
Beim Textkontrast gehen wir über die AA-Anforderung hinaus: Auf den hellen und dunklen Grundflächen erreicht der Fließtext mindestens 10:1, auf den farbigen Akzentflächen (weißer Text auf Petrol) mindestens 7:1 — damit durchgehend Stufe AAA. Alle übrigen Textfarben auf diesen Flächen — Sekundärtext, Links, Akzent — liegen bei mindestens 4,9:1 und damit über der AA-Anforderung von 4,5:1. Diese Werte gelten in beiden Farbschemata, hell wie dunkel.
Was konkret umgesetzt ist
- Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbare Fokus-Ringe und Sprunglinks („Zum Inhalt springen“)
- Semantische Struktur mit Landmarken, Überschriften-Hierarchie und ARIA-Mustern (z. B. Tabs, aufklappbare Bereiche, Live-Regionen bei interaktiven Werkzeugen)
- Farbkontraste nach WCAG-Formel geprüft — die Rechnung dahinter zeigen wir offen im Kontrast-Werkzeug
- Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion) und pausieren außerhalb des Sichtbereichs
- Texte in klarer, verständlicher Sprache; Formulare mit Beschriftungen, Fehlermeldungen im Klartext und ohne Zeitdruck
- Schriften und Icons lokal, keine Fremdinhalte, die eigene Barrieren mitbringen könnten
- Dunkles Farbschema, das der Systemeinstellung folgt
Wie wir prüfen
Wir prüfen laufend intern: mit Tastatur, mit Screenreadern, mit automatisierten Werkzeugen (u. a. Lighthouse) und mit einer Kontrastprüfung, die bei jedem Build die im CSS gesetzten Textfarben gegen alle Grundflächen in beiden Farbschemata durchrechnet — derzeit 118 Kombinationen, dazu 30 gesondert gepflegte Paare. 56 Deklarationen mit Farbverlauf, Transparenz oder color-mix lassen sich statisch nicht berechnen und werden von Hand kontrolliert; 112 Altfälle aus dem Bestand arbeiten wir schrittweise ab. Eine externe Zertifizierung liegt nicht vor; diese Erklärung beschreibt den Stand unserer eigenen, fortlaufenden Prüfung.
Bekannte Einschränkungen
Perfekt ist nie fertig. Einzelne ältere Inhalte (etwa Bild-Detailseiten im Magazin-Archiv) heben wir schrittweise auf denselben Stand. Wenn Ihnen etwas auffällt, das wir übersehen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
Behoben am 14. August 2026: Unsere Akzentfarbe erreichte als Kleintext auf hellen Flächen nur 4,33:1 und lag damit knapp unter der AA-Anforderung von 4,5:1; im dunklen Farbschema war der Wert niedriger. Aufgefallen war es nicht, weil unsere automatische Prüfung nur die umgekehrte Richtung testete — weißen Text auf der Akzentfläche. Die Farbe für Vordergrund-Akzente ist jetzt ein eigenes Token mit mindestens 5:1 in beiden Farbschemata, und die Prüfliste enthält beide Richtungen. Wir schreiben das hierher, weil eine Erklärung, in der nie etwas steht, nichts wert ist.
Barriere gefunden? Sagen Sie es uns.
Wenn Sie auf dieser Website auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie uns bitte — formlos an webform@finkbrot.at oder über das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und beheben gemeldete Barrieren mit Vorrang.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden. Es ist in Österreich für die Marktüberwachung der digitalen Barrierefreiheit nach dem BaFG zuständig (sozialministeriumservice.gv.at (öffnet in neuem Tab)).