Leistung · Barrierefreie Websites
Barrierefrei heißt gut gebaut.
Seit 28. Juni 2025 gelten nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz für bestimmte digitale Dienstleistungen zusätzliche Anforderungen. Wir beginnen mit einer unverbindlichen technischen Ersteinschätzung; Grenzfälle sollten rechtlich geprüft werden. Danach arbeiten wir an Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreader, gut lesbaren Kontrasten und verständlicher Struktur.
- Geprüft nach WCAG 2.2, Stufe AA
- Test mit Tastatur und Screenreader
- Kein Overlay-Widget
- Bericht mit Prioritäten statt Fehlerliste
Auf einen Blick
Die kurze Antwort zuerst
Vier Fakten zur digitalen Barrierefreiheit in Österreich – ohne Paragraphen-Nebel.
Wer betroffen ist
Bestimmte Dienste
Erfasst sind unter anderem bestimmte Dienste in Onlinehandel, Banking, Personenverkehr, Telekommunikation, E-Books und audiovisuellen Medien. Ob ein konkretes Angebot darunterfällt, hängt von Funktion, Anbieter und möglichen Ausnahmen ab.
Seit wann
28. Juni 2025
Ab diesem Tag erbrachte Dienstleistungen müssen die Anforderungen erfüllen. Aufsicht ist das Sozialministeriumservice.
Maßstab
WCAG 2.2, Stufe AA
Die technischen Anforderungen des Gesetzes stützen sich auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf den WCAG aufbaut.
Kosten
Nach Bestandsaufnahme
Audit und Umsetzung werden getrennt abgegrenzt. Nach einer Bestandsaufnahme erhalten Sie einen nachvollziehbaren Fixpreis; ohne Prüfung nennen wir keinen Scheinpreis.
Selbsttest · 1 Minute
Betrifft das Gesetz Ihr Unternehmen?
Fünf Fragen entlang der Kriterien aus dem Gesetz. Der Test ersetzt keine Rechtsberatung – er sagt Ihnen, ob sich eine genauere Prüfung lohnt.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Barrierefreiheit klingt nach Sonderbehandlung, ist aber vor allem gute Handwerksarbeit. Sechs Punkte machen den größten Unterschied – und keiner davon verlangt ein anderes Design.
Mit der Tastatur bedienbar
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein – und man muss sehen, wo man gerade ist. Ein sichtbarer Fokusrahmen ist kein Schönheitsfehler, sondern die Wegmarkierung für alle, die per Tab navigieren.
Struktur, die stimmt
Überschriften in der richtigen Reihenfolge, Listen als Listen, Buttons als Buttons. Ein Screenreader liest diese Struktur vor – und Suchmaschinen lesen genau dieselbe.
Genug Kontrast
Text braucht mindestens 4,5:1 gegenüber seinem Hintergrund, großer Text und Bedienelemente 3:1. Das ist rechenbar, nicht Geschmackssache – die Demo weiter unten zeigt den Unterschied.
Bilder mit Alternativtext
Jedes inhaltstragende Bild braucht eine Beschreibung, die sagt, was zu sehen ist – nicht „Bild1.jpg“. Rein dekorative Bilder bekommen bewusst gar keinen Text, damit sie nicht stören.
Formulare, die mitdenken
Beschriftungen, die mit dem Feld verbunden sind, und Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist. Ein rot umrandetes Feld ohne Text ist für farbenblinde Menschen eine Sackgasse.
Sprache, die trägt
Kurze Sätze, erklärte Fachbegriffe, sprechende Linktexte statt „hier klicken“. Das hilft bei Leseschwäche, in Eile und auf dem Handy in der U-Bahn – also fast allen.
Zum Anfassen
Kontrast ist keine Geschmacksfrage
Dieselbe Schaltfläche in vier Farbkombinationen. Die Zahl darunter ist das berechnete Kontrastverhältnis – dieselbe Rechnung, die auch Prüfwerkzeuge anwenden.
-
Hellgrau auf Weiß
2,5:1 zu wenig Kontrast
Sieht dezent aus, ist aber für viele schlicht nicht lesbar.
-
Mittelgrau auf Weiß
4,5:1 erfüllt AA
Die klassische Grenzfarbe – gerade noch ausreichend.
-
Unser Grün auf Creme
6,6:1 erfüllt AA
Die Farbkombination dieser Website.
-
Weiß auf unserem Grün
7,5:1 erfüllt AAA
Dieselbe Grundfarbe, heller Text darauf: noch etwas mehr Abstand, Stufe AAA.
Berechnet nach der WCAG-2.2-Formel für relative Luminanz. Schwellen: 4,5:1 für Text, 3:1 für großen Text sowie für Grafik- und Bedienelemente.
Entscheidungshilfe
Overlay-Widget oder echte Umsetzung?
Es gibt Anbieter, die Barrierefreiheit per Skript versprechen: ein Zeilen-Snippet, ein Symbol unten rechts, fertig. Der direkte Vergleich – damit Sie selbst entscheiden können.
| Kriterium | Overlay-Widget | Umsetzung im Code |
|---|---|---|
| Was passiert | Ein Skript verändert die Seite im Browser nachträglich | Die Seite ist von vornherein richtig gebaut |
| Screenreader | Nutzer:innen bringen ihre eigene, gewohnte Software mit – das Overlay kommt ihr eher in die Quere | Funktioniert mit der Software, die Menschen ohnehin verwenden |
| Aufwand | In Minuten eingebaut | Einmalige Arbeit an Struktur, Farben und Formularen |
| Rechtlich | Deckt die Anforderungen nicht ab – die Verantwortung bleibt beim Anbieter | Prüfbar gegen WCAG 2.2 AA, dokumentierbar |
| Nebenwirkung auf SEO | Keine – die Struktur bleibt, wie sie war | Saubere Struktur hilft auch Suchmaschinen und KI-Assistenten |
| Laufende Kosten | Monatliches Abo, dauerhaft | Keine – bezahlt wird die Umsetzung, nicht ihr Fortbestand |
So gehen wir vor
Vier Etappen. Sie wissen jederzeit, woran wir gerade arbeiten und was es Ihnen bringt.
Bestandsaufnahme
Wir prüfen Ihre Website gegen WCAG 2.2 AA – mit Werkzeugen, aber vor allem von Hand: mit der Tastatur durchklicken, mit einem Screenreader zuhören, Kontraste nachrechnen. Sie bekommen eine Liste der Barrieren, nach Wirkung sortiert.
Einordnung
Wir klären mit Ihnen, was Pflicht ist und was freiwillig sinnvoll wäre – und ob Nachbessern oder Neubauen günstiger kommt. Bei gewachsenen Seiten ist das keine rhetorische Frage.
Umsetzung
Struktur, Fokus, Kontraste, Formulare, Alternativtexte. Wir arbeiten im Code, nicht mit einem Widget. Was sich gestalterisch ändert, zeigen wir vorher – meist ist es weniger, als Sie befürchten.
Nachweis und Übergabe
Abschlussprüfung, ein Bericht, den Sie vorlegen können, und eine kurze Einschulung: worauf Ihr Team beim Pflegen der Inhalte achten muss, damit die Barrierefreiheit hält.
Ehrlich gesagt: Barrierefreiheit ist nie „fertig“. Jeder neue Artikel, jedes neue Bild, jedes neue Formular kann sie wieder brechen. Deshalb geben wir am Ende keine Urkunde aus, sondern zeigen Ihrem Team, worauf es beim Pflegen ankommt – das hält länger als jedes Zertifikat.
Das Gesetz in Zahlen
Vier Angaben, die in jeder Diskussion um das Barrierefreiheitsgesetz vorkommen – hier mit der Fundstelle dahinter.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Muss meine Website barrierefrei sein?
Eine Website, die nur über ein Unternehmen informiert und ein Kontaktformular hat, ist davon nicht erfasst. Wer hier pauschal behauptet, „jede Website muss jetzt barrierefrei sein“, verkauft über Angst statt über Nutzen.
Quelle: RIS: Barrierefreiheitsgesetz § 2 (öffnet in neuem Tab)
Gilt für kleine Unternehmen eine Ausnahme?
Die Ausnahme betrifft ausdrücklich nur Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, kann sich nicht darauf berufen.
Quelle: RIS: Barrierefreiheitsgesetz § 6 (öffnet in neuem Tab)
Was passiert, wenn man die Anforderungen nicht erfüllt?
Quelle: RIS: Barrierefreiheitsgesetz § 36 (öffnet in neuem Tab)
Nach welchem Standard wird geprüft?
Stufe AA ist die übliche Zielstufe: Stufe A allein reicht nicht aus, Stufe AAA ist für viele Inhalte weder verlangt noch sinnvoll erreichbar.
Bringt Barrierefreiheit auch etwas für SEO?
Einen automatischen Rankingvorteil gibt es dadurch nicht, und wer das verspricht, übertreibt. Der Zusammenhang ist indirekt, aber stabil: gut strukturierte Inhalte sind für Menschen und Maschinen gleichermaßen besser erfassbar.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget auf der Website?
Wir bauen deshalb keine Overlays ein, sondern arbeiten an Struktur, Kontrasten und Bedienbarkeit – dort, wo das Problem entsteht.
Wie erkenne ich selbst, ob eine Website Barrieren hat?
Zweiter Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder überlagert sich der Text? Beide Prüfungen kosten fünf Minuten und ersetzen kein Audit – aber sie sagen Ihnen, ob eines nötig ist.
Begriffe zu dieser Leistung
Fachbegriffe, die auf dieser Seite vorkommen – im Glossar in einem Satz erklärt.