Leistung · Barrierefreie Websites · Stand: August 2026
Gebaut für alle.
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz: Wer bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbietet, muss sie barrierefrei bereitstellen. Wir fangen mit einer unverbindlichen technischen Ersteinschätzung an. Danach machen wir Ihre Website mit Tastatur und Screenreader bedienbar, mit gut lesbaren Kontrasten und einer klaren Struktur. Ob das Gesetz in Ihrem Fall greift, gehört im Zweifel rechtlich geprüft.
- Technisch geprüft nach den Kriterien der WCAG 2.2, Stufe AA
- Test mit Tastatur und Screenreader
- Kein Overlay-Widget
- Bericht mit Prioritäten statt Fehlerliste
Auf einen Blick
Die kurze Antwort zuerst
Wer betroffen ist, seit wann, wonach wir prüfen und was es kostet.
Wer betroffen ist
Bestimmte Dienste
Das Gesetz nennt eine feste Liste: Online-Shops, Bankdienstleistungen, digitale Elemente von Personenverkehrsdiensten, elektronische Kommunikation, E-Books und den Zugang zu audiovisuellen Medien. Was nicht darauf steht, ist nicht erfasst. Und es gilt nur für Leistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher. Reines Firmenkundengeschäft ist ausgenommen. Ob Ihr Angebot dazugehört, entscheidet sich an Funktion, Anbieter und möglichen Ausnahmen.
Seit wann
28. Juni 2025
Seit diesem Tag müssen betroffene Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen. Die Aufsicht führt das Sozialministeriumservice.
Wonach wir prüfen
WCAG 2.2, Stufe AA
Die WCAG sind der internationale Maßstab für barrierefreie Websites. Wir prüfen nach Version 2.2 in Stufe AA. Im Gesetz steht dieser Standard nicht, dort steht überhaupt keiner. Das Gesetz knüpft an eine andere Sache an. Wer nach einer Norm baut, die die EU eigens dafür benannt und im Amtsblatt veröffentlicht hat, gilt als gesetzeskonform. Die Vermutung reicht aber nur so weit, wie die Norm die jeweilige Anforderung abdeckt, und nur, solange niemand das Gegenteil nachweist. Für dieses Gesetz gibt es bisher keine solche Norm. Wir halten uns an den Maßstab der Fachwelt und sagen dazu offen: Er kommt nicht aus dem Gesetz.
Kosten
Nach Bestandsaufnahme
Prüfung und Umsetzung rechnen wir getrennt ab. Zuerst die Bestandsaufnahme, danach ein Fixpreis, den Sie nachrechnen können. Vor der Prüfung nennen wir keine Zahl. Wir wüssten sie nicht.
Die vier Punkte oben sind die Kurzfassung. Den europäischen Rahmen dahinter, den European Accessibility Act, erklären wir im Glossar mit Quellen. Und weil die Frage berechtigt ist: Wie diese Website selbst dasteht, sagen wir öffentlich. Unsere Barrierefreiheitserklärung nennt auch die Stellen, an denen wir noch nicht fertig sind.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Barrierefreiheit klingt nach Sonderbehandlung, ist aber vor allem gute Handwerksarbeit. Sechs Punkte machen den größten Unterschied, und keiner davon verlangt ein anderes Design. Zu den Begriffen dahinter gibt es je einen Glossareintrag: Tastaturnavigation, Screenreader-Unterstützung, Kontrastverhältnis, Alt-Attribut und barrierefreie Formulare.
Mit der Tastatur bedienbar
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein – und man muss sehen, wo man gerade ist. Ein sichtbarer Fokusrahmen ist kein Schönheitsfehler, sondern die Wegmarkierung für alle, die per Tab navigieren.
Saubere Struktur
Überschriften in der richtigen Reihenfolge, Listen als Listen, Buttons als Buttons. Ein Screenreader liest diese Struktur vor – und Suchmaschinen lesen genau dieselbe.
Genug Kontrast
Text braucht gegenüber seinem Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1, großer Text und Bedienelemente 3 zu 1. Die Demo weiter unten zeigt, was das bedeutet.
Bilder mit Alternativtext
Jedes inhaltstragende Bild braucht eine Beschreibung, die sagt, was zu sehen ist – nicht „Bild1.jpg“. Rein dekorative Bilder bekommen bewusst gar keinen Text, damit sie nicht stören.
Formulare, die mitdenken
Beschriftungen, die mit dem Feld verbunden sind, und Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist. Ein rot umrandetes Feld ohne Text ist für farbenblinde Menschen eine Sackgasse.
Verständliche Sprache
Kurze Sätze, erklärte Fachbegriffe, sprechende Linktexte statt „hier klicken“. Das hilft bei Leseschwäche, in Eile und auf dem Handy in der U-Bahn. Also fast allen.
Zum Anfassen
Kontrast ist keine Geschmacksfrage
Dieselbe Schaltfläche in vier Farbkombinationen. Die Zahl darunter ist das berechnete Kontrastverhältnis, nach derselben Formel, die auch Prüfwerkzeuge verwenden.
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Hellgrau auf Weiß
2,5:1 zu wenig Kontrast
Sieht dezent aus, ist aber für viele schlicht nicht lesbar.
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Mittelgrau auf Weiß
4,5:1 erfüllt AA
Der klassische Grenzfall: gerade noch ausreichend.
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Unser Grün auf Creme
6,1:1 erfüllt AA
Die Farbkombination dieser Website.
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Weiß auf unserem Grün
7,3:1 erfüllt AAA
Dieselbe Grundfarbe, heller Text darauf: noch etwas mehr Abstand, Stufe AAA.
Selbst ausprobieren
Wählen Sie zwei Farben – das Verhältnis wird sofort mit derselben Formel berechnet.
13,1:1 erfüllt AAA Nächste Textfarbe mit AA:
Berechnet nach der WCAG-Formel für relative Luminanz, also für die errechnete Helligkeit einer Farbe (in WCAG 2.0 bis 2.2 unverändert). Schwellen: 4,5:1 für Text, 3:1 für großen Text sowie für Grafik- und Bedienelemente.
Kontrast ist die Barriere, die sich am leichtesten nachrechnen lässt. Wenn Sie Ihre eigenen Farben prüfen wollen: Unsere Farb-Matrix stellt alle Kombinationen einer Palette gegeneinander und rechnet jede einzeln aus. Warum das keine Geschmacksfrage ist, erklärt der Glossareintrag zu Farbenblindheit und Webdesign.
Entscheidungshilfe
Overlay-Widget oder echte Umsetzung?
Es gibt Anbieter, die Barrierefreiheit per Skript versprechen: eine Zeile Code, ein Symbol unten rechts, fertig. Der direkte Vergleich, damit Sie selbst entscheiden können.
| Kriterium | Overlay-Widget | Umsetzung im Code |
|---|---|---|
| Was passiert | Ein Skript verändert die Seite im Browser nachträglich | Die Seite ist von vornherein richtig gebaut |
| Screenreader | Betroffene nutzen ihre eigene, gewohnte Software. Ein Overlay kommt ihr eher in die Quere | Funktioniert mit der Software, die Menschen ohnehin verwenden |
| Aufwand | In Minuten eingebaut | Einmalige Arbeit an Struktur, Farben und Formularen |
| Rechtlich | Ersetzt die Umsetzung nicht. Die Verantwortung bleibt beim Anbieter | Prüfbar nach WCAG 2.2 AA, dokumentierbar |
| Nebenwirkung auf SEO | In der Regel keine. Am ausgelieferten Quelltext ändert sich nichts | Saubere Struktur hilft auch Suchmaschinen und KI-Assistenten |
| Laufende Kosten | Bei den gängigen Anbietern typischerweise ein laufendes Abo | Keine. Bezahlt wird die Umsetzung, nicht ihr Fortbestand |
Die Kritik an Overlays ist nicht unsere Erfindung. Hunderte Fachleute haben sie im Overlay Fact Sheet unterschrieben, und die Argumente im Einzelnen stehen im Glossar unter Accessibility-Overlays. Bei gewachsenen Seiten lautet die eigentliche Frage ohnehin anders: nachbessern oder neu bauen? Das klären wir in Schritt 2.
So gehen wir vor
Vier Schritte. Sie wissen jederzeit, woran wir gerade arbeiten und was es Ihnen bringt.
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Schritt 1
Bestandsaufnahme
Wir prüfen Ihre Website nach den Kriterien der WCAG 2.2 AA. Mit Werkzeugen, aber vor allem von Hand: alles einmal mit der Tastatur durchgehen, mit einem Screenreader zuhören, Kontraste nachrechnen. Sie bekommen eine Liste der Barrieren, sortiert nach Wirkung.
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Schritt 2
Einordnung
Wir klären mit Ihnen, was Pflicht ist und was freiwillig sinnvoll wäre, und ob Nachbessern oder Neubauen günstiger kommt. Bei gewachsenen Seiten ist das keine rhetorische Frage.
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Schritt 3
Umsetzung
Struktur, Fokus, Kontraste, Formulare, Alternativtexte. Wir arbeiten im Code, nicht mit einem Widget. Was sich gestalterisch ändert, zeigen wir vorher. Meist ist es weniger, als Sie befürchten.
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Schritt 4
Nachweis und Übergabe
Abschlussprüfung, ein Bericht, den Sie vorlegen können, und eine kurze Einschulung: worauf Ihr Team beim Pflegen der Inhalte achten muss, damit die Barrierefreiheit hält.
Ein Vorbehalt: Barrierefreiheit ist nie „fertig“. Jeder neue Artikel, jedes neue Bild, jedes neue Formular kann sie wieder brechen. Deshalb geben wir am Ende keine Urkunde aus: Unser Bericht gilt für einen Stichtag, nicht für die Ewigkeit. Wer die Inhalte pflegt, entscheidet, wie lange das Ergebnis hält.
Das Gesetz in Zahlen
Vier Angaben, die in jeder Diskussion um das Barrierefreiheitsgesetz vorkommen. Hier steht zu jeder die Quelle. Ein Jahr nach dem Stichtag liefen die ersten Verfahren. Wir haben sie im Magazin nachgezählt: Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz. Wie die Marktüberwachung dabei vorgeht, steht im Glossar unter Marktüberwachung und Bußgeldpraxis.
Selbsttest · 1 Minute
Betrifft das Gesetz Ihr Unternehmen?
Fünf Fragen nach den Kriterien des Gesetzes. Erfasst sind nur Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer ausschließlich Firmenkunden bedient, fällt nicht darunter. Der Test ersetzt keine Rechtsberatung. Er sagt Ihnen nur, ob sich eine genauere Prüfung lohnt.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Muss meine Website barrierefrei sein?
Eine Website ohne Shop ist deshalb nicht automatisch außen vor. In drei Bereichen verlangt das Gesetz gar keine Kauf- oder Buchungsfunktion: bei Personenverkehrsdiensten, wo Websites ausdrücklich genannt sind, bei elektronischen Kommunikationsdiensten und beim Zugang zu audiovisuellen Medien. Umgekehrt ist eine Website, die nur über ein Unternehmen informiert und ein Kontaktformular hat, in aller Regel nicht erfasst. Wer pauschal behauptet, „jede Website muss jetzt barrierefrei sein“, verkauft über Angst statt über Nutzen.
Quelle: RIS: Barrierefreiheitsgesetz § 2 (öffnet in neuem Tab)
Gilt für kleine Unternehmen eine Ausnahme?
Die Ausnahme betrifft ausdrücklich nur Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, kann sich nicht darauf berufen.
Quelle: RIS: Barrierefreiheitsgesetz § 6 (öffnet in neuem Tab)
Was passiert, wenn man die Anforderungen nicht erfüllt?
Quelle: RIS: Barrierefreiheitsgesetz § 36 (öffnet in neuem Tab)
Nach welchem Standard wird geprüft?
Der Mechanismus ist ein anderer. Wer nach einer Norm baut, die die EU eigens für das jeweilige Gesetz benannt und im Amtsblatt veröffentlicht hat, gilt nach § 5 BaFG als gesetzeskonform. Die Vermutung reicht nur so weit, wie die Norm die Anforderung abdeckt, und sie gilt nur, solange niemand das Gegenteil nachweist. Im Fachjargon heißt eine solche Norm harmonisierte Norm, und die Vermutung, die daran hängt, heißt widerlegbare Konformitätsvermutung. Für den European Accessibility Act, den das BaFG umsetzt, hat die EU bisher keine veröffentlicht. Veröffentlicht ist die EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), aber zu einem anderen Gesetz: zur Web-Richtlinie (EU) 2016/2102 für öffentliche Stellen. Sie verweist auf WCAG 2.1, Stufe AA.
Wir prüfen trotzdem nach WCAG 2.2. Das W3C hält fest: „Content that conforms to WCAG 2.2 also conforms to WCAG 2.0 and WCAG 2.1.“ Wer sich an 2.2 orientiert, erfüllt 2.1 also mit. Die WKO empfiehlt für die Praxis genau das. Das ist eine Empfehlung, keine Rechtslage. Stufe AA ist die übliche Zielstufe: Stufe A allein reicht nicht aus, Stufe AAA ist für viele Inhalte weder verlangt noch sinnvoll erreichbar.
Bringt Barrierefreiheit auch etwas für SEO?
Einen automatischen Rankingvorteil gibt es dadurch nicht, und wer das verspricht, übertreibt. Der Zusammenhang ist indirekt, aber stabil: Gut strukturierte Inhalte sind für Menschen und Maschinen gleichermaßen besser erfassbar.
Quelle: MDN: HTML als Grundlage für Barrierefreiheit (abgerufen 16.08.2026) (öffnet in neuem Tab)
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget auf der Website?
Wir bauen deshalb keine Overlays ein, sondern arbeiten an Struktur, Kontrasten und Bedienbarkeit – dort, wo das Problem entsteht.
Wie erkenne ich selbst, ob eine Website Barrieren hat?
Zweiter Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder überlagert sich der Text? Beide Prüfungen kosten fünf Minuten und ersetzen kein Audit. Sie sagen Ihnen aber, ob eines nötig ist.
Quelle: W3C WAI: Easy Checks – A First Review of Web Accessibility (öffnet in neuem Tab)
Was kostet eine barrierefreie Website oder eine Prüfung?
Barrierefreiheit hängt an derselben Struktur wie alles andere auf einer Website. Eine saubere Überschriftenhierarchie hilft dem Screenreader, sie hilft der Suchmaschinenoptimierung, und sie hilft den Antwortmaschinen, die Ihre Seite zitieren sollen. Deshalb ist Barrierefreiheit bei uns Teil des Handwerks. Bei einem Neubau ist sie von Anfang an eingeplant, bei einer bestehenden Seite wird sie nachgerüstet.
Begriffe zu dieser Leistung
Fachbegriffe, die auf dieser Seite vorkommen – im Glossar in einem Satz erklärt.
- Accessibility-Overlays (Kritik an Overlay-Widgets)
- Alt-Text
- aria-hidden
- Assistive Technologien
- Barrierefreie PDFs
- EN 301 549
- Kleinstunternehmen-Ausnahme im EAA/BaFG
- Landmark-Regionen (ARIA-Landmarks)
- prefers-reduced-motion (CSS-Media-Query)
- Skip Links (Sprungmarken)
- Testing-Tools für Barrierefreiheit (axe, WAVE, Lighthouse)
- visually-hidden