Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FINK Brot Pixel GmbH, Fasangartengasse 1, 1130 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer“).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Der Auftragnehmer richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer; mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer handelt.
Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gehen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) diesen AGB vor. Entgegenstehende Klauseln gelten insoweit nicht.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Schweigen auf übermittelte Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption und technische Umsetzung von Websites (datensparsame Struktur, moderne Webentwicklung, barrierefreie und SEO-gerechte Umsetzung, klare Seitenarchitektur)
- Entwicklung und Integration suchmaschinen- und antwortmaschinenoptimierter Inhalte (SEO, AEO/GEO)
- Technische Betreuung und Hosting von Websites (in der Regel auf Basis von Kirby CMS)
- Erstellung von grafischen Inhalten, Illustrationen und Fotografie für Web- und Corporate-Design
- Begleitende Beratung zu datensparsamer Webarchitektur, Barrierefreiheit, Benutzerführung und Performance
Beratung zu Datenschutz oder Barrierefreiheit erfolgt technisch-konzeptionell nach dem Stand der Technik und ersetzt keine Rechtsberatung.
Andere Leistungen (z. B. Printprodukte, Newsletter-Systeme, komplexe Webanwendungen oder die Integration von Drittanbietern) sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Leistungsänderungen und Erweiterungen erfolgen auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen, sicherzustellen, dass bereitgestellte Inhalte (Logos, Texte, Bilder etc.) frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden können, sowie erforderliche Freigaben unverzüglich zu erteilen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten einzustellen, wenn notwendige Mitwirkungshandlungen ausbleiben. Verzögerungen und daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers; vereinbarte Zeitpläne und Liefertermine verschieben sich entsprechend.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen oder rechtlich unzulässig sind und der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
4. Leistungsänderungen (Change Requests)
Änderungswünsche des Auftraggebers nach Projektbeginn gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet. Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine verlängern sich entsprechend.
5. Abnahme und Projektübergabe
Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen zehn Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die produktive Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
6. CMS- und Hostingbedingungen
Die technische Betreuung des CMS (Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Pflege) erfolgt ausschließlich bei Hosting durch den Auftragnehmer oder dessen Partner. Bei Fremdhosting übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für Sicherheit, Verfügbarkeit oder die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, soweit diese außerhalb seines unmittelbaren Verantwortungsbereichs liegen. Eingriffe Dritter bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Der Auftragnehmer richtet das Hosting nach dem Stand der Technik auf hohe Verfügbarkeit und Stabilität aus. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (Service Level Agreement). Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, höhere Gewalt, Netzausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers sowie Ausfälle, die durch Dritte oder den Auftraggeber verursacht werden. Kurzfristige Unterbrechungen im Rahmen von Wartungsfenstern gelten nicht als Ausfall.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, führt der Auftragnehmer keine Datensicherungen durch; der Auftraggeber ist für eine angemessene, regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.
SSL/TLS-Zertifikate werden — soweit vereinbart — über den Hosting-Provider bereitgestellt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Laufzeit oder automatische Verlängerung solcher Zertifikate, sofern keine gesonderte Vereinbarung über deren Verwaltung besteht. Leistungen Dritter (z. B. Mailserver, externe Dienste oder Schnittstellen) fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Hosting und Betreuung: Pauschalpreise gemäß Angebot oder Leistungsübersicht, zahlbar jährlich im Voraus. Diese Verträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Beide Seiten können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Vertragsende stellt der Auftragnehmer die Inhalte des Auftraggebers in einem üblichen Format zur Übernahme bereit.
- Projektbasierte Leistungen (z. B. Website, Illustration): 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung nach Abnahme; Rechnungen sind binnen 7 Tagen fällig.
- Laufende Dienstleistungen ohne Hostingbindung (z. B. Content, SEO, Grafikpflege): Abrechnung monatlich im Nachhinein nach Aufwand oder Pauschale, zahlbar binnen 14 Tagen netto.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie Mahnspesen verrechnet. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle erstellten Unterlagen, Dateien und Materialien beim Auftragnehmer; für die Nutzung in diesem Zeitraum gilt Punkt 8.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an den erstellten Leistungen (Websites, Designs, Fotografien, Grafiken etc.) mit vollständiger Bezahlung eine Werknutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck, also ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Ein ausschließliches Werknutzungsrecht wird nur eingeräumt, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Von der Übergabe bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung für den vereinbarten Zweck widerruflich gestattet, damit das Werk in dieser Zeit bereits produktiv eingesetzt werden kann.
Die Weitergabe an Dritte und die Bearbeitung durch Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Nicht davon erfasst sind die laufende Pflege eigener Inhalte im Redaktionsbereich, auch durch Dritte im Auftrag des Auftraggebers (zu den Folgen für die Barrierefreiheit siehe Punkt 9), und die eigene Weiterverwendung übergebener Ausgangsdateien durch den Auftraggeber im vereinbarten Zweck.
Originaldateien (z. B. Layoutdateien, Rohbilder) verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung (Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe) auf erstellte Leistungen hinzuweisen und diese mit Namensnennung als Referenz zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.
9. Barrierefreiheit
Wird die Umsetzung nach einem Barrierefreiheits-Standard (z. B. WCAG in einer bestimmten Version und Konformitätsstufe) vereinbart, bezieht sich die geschuldete Konformität auf den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Für Inhalte und Änderungen, die der Auftraggeber danach selbst einpflegt oder durch Dritte einpflegen lässt, liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.
Die rechtliche Einordnung, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber gesetzlichen Barrierefreiheits-Pflichten unterliegt (etwa nach dem Barrierefreiheitsgesetz, BaFG), obliegt dem Auftraggeber; der Auftragnehmer unterstützt mit technischer Umsetzung und Dokumentation.
10. Einsatz von KI-Werkzeugen
Der Auftragnehmer darf bei der Leistungserbringung Software mit KI-Unterstützung als Werkzeug einsetzen. Arbeitsergebnisse werden unabhängig davon fachlich geprüft und verantwortet.
Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden nicht ohne dessen Zustimmung in externe KI-Systeme eingegeben, die Eingaben zu eigenen Trainingszwecken verwenden. Rechte zur Nutzung von Arbeitsergebnissen oder Inhalten des Auftraggebers als Trainingsdaten für KI-Modelle Dritter werden nicht eingeräumt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Auftragnehmer arbeitet datensparsam und dokumentiert seine technischen und organisatorischen Maßnahmen. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting oder Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt begrenzt, das der Auftraggeber im letzten Jahr vor dem schädigenden Ereignis an den Auftragnehmer gezahlt hat. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
Der Auftraggeber ist für regelmäßige, angemessene Datensicherungen verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde. Für Leistungen oder Inhalte Dritter (z. B. externe Tools, Plugins, Hosting-Provider) haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden trifft.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.