Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act; es gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst Unternehmen, die eine der in § 2 Abs. 2 BaFG abschließend aufgezählten Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erbringen – etwa E-Commerce, Bankdienstleistungen oder Personenverkehrsdienste.

In der Praxis

Als technischer Maßstab dient in der Praxis die Norm EN 301 549 in der im Amtsblatt zitierten Fassung V3.2.1, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist; das Gesetz selbst (BGBl. I Nr. 76/2023) nennt weder WCAG noch EN 301 549, sondern knüpft in § 5 eine widerlegbare Konformitätsvermutung an harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht sind. Ob ein konkretes Angebot unter eine der Ziffern des § 2 Abs. 2 fällt, ist eine Rechtsfrage. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht jedoch beim Warenverkauf. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro geahndet werden, wobei die konkrete Höhe nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße gestaffelt ist; die Aufsicht liegt beim Sozialministeriumservice.

Passende Leistung

Quellen

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