EN 301 549
EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen; die im EU-Amtsblatt zitierte Fassung V3.2.1 (2021-03) verweist für Websites und mobile Anwendungen auf die WCAG-2.1-Erfolgskriterien der Stufen A und AA.
In der Praxis
Harmonisiert, und damit mit einer Konformitätsvermutung ausgestattet, ist V3.2.1 über die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2018/2048 und (EU) 2021/1339 zur Web-Richtlinie (EU) 2016/2102, die öffentliche Stellen betrifft. Für den European Accessibility Act und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist bislang keine harmonisierte Norm im Amtsblatt zitiert; § 5 BaFG knüpft die Konformitätsvermutung ausdrücklich an eine solche Zitierung und auch nur insoweit, als die Norm die Anforderungen abdeckt. Wer sich an EN 301 549 orientiert, arbeitet daher am anerkannten Stand der Technik. Eine automatische Rechtssicherheit ist damit nicht verbunden. Die Norm bleibt das technische Bindeglied zwischen der abstrakten Gesetzeslage und den konkret umsetzbaren WCAG-Kriterien. Die Revision liegt seit Juni 2026 als Final draft EN 301 549 V4.1.0 vor und übernimmt WCAG 2.2. Seit 25. Juni 2026 läuft dazu das ETSI-Abstimmungsverfahren. Veröffentlicht ist die Endfassung noch nicht, und im Amtsblatt der EU ist sie ebenfalls noch nicht zitiert.
Passende Leistung
Quellen
- ETSI: EN 301 549 V3.2.1 – Accessibility requirements for ICT products and services (PDF) (öffnet in neuem Tab)
- Europäische Kommission: Web Accessibility Directive – Standards and harmonisation (zitierte Fassung V3.2.1) (öffnet in neuem Tab)
- EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 (Fundstelle EN 301 549 V2.1.2, geändert durch (EU) 2021/1339) (öffnet in neuem Tab)
- RIS: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) § 5 Vermutung der Konformität (öffnet in neuem Tab)