EAA (European Accessibility Act)
Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882) ist eine EU-Richtlinie, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter viele Websites und Apps mit Verbraucherbezug – in allen Mitgliedstaaten vorschreibt.
In der Praxis
Die EU-Richtlinie wird national umgesetzt – in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Der Anwendungsbereich ist in § 2 Abs. 2 BaFG abschließend aufgezählt und knüpft an Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Nicht jede Ziffer setzt eine Shop-Funktion voraus: Erfasst sind neben E-Commerce, E-Banking und Buchungssystemen unter anderem auch Personenverkehrsdienste, elektronische Kommunikationsdienste und der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug sind nach dem Gesetzeswortlaut nicht erfasst; die Einordnung im Einzelfall bleibt eine Rechtsfrage.