Marktüberwachung & Bußgeldpraxis nach dem BaFG

Für die Marktüberwachung der digitalen Barrierefreiheit nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist seit dessen Inkrafttreten am 28. Juni 2025 das Sozialministeriumservice (Landesstelle Oberösterreich) zuständig. Verbraucher:innen können wahrgenommene Barrieren über ein Kontaktformular melden, woraufhin die Behörde prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird, und bei Nichtkonformität eine Mängelbehebung binnen angemessener Frist anordnen oder im äußersten Fall Produkte vom Markt nehmen bzw. Dienstleistungen untersagen kann. Das Gesetz sieht gestaffelte Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro vor.

In der Praxis

In der Praxis verfolgt das Sozialministeriumservice bislang den Grundsatz "Beraten vor Strafen": Im ersten Jahr nach Inkrafttreten wurden zwar rund 84 Verfahren eröffnet (viele davon zu Bankdienstleistungen), aber noch keine Verwaltungsstrafen verhängt. Agenturen sollten Kund:innen dennoch auf das reale Bußgeldrisiko hinweisen, da Behebungsfristen und wiederholte Verstöße die Sanktionshöhe verschärfen. Beschwerden von Nutzer:innen laufen über das Kontaktformular des Sozialministeriumservice; auch der Österreichische Behindertenrat begleitet die Umsetzung als Interessenvertretung und sensibilisiert Öffentlichkeit und Unternehmen. Wer als Webagentur BaFG-Konformität begleitet, sollte Kund:innen empfehlen, eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung bereitzuhalten und Mängel proaktiv zu beheben, statt auf eine behördliche Aufforderung zu warten.

Passende Leistung

Quellen

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