Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine Seite, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit eines digitalen Angebots, bekannte Einschränkungen und eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen dokumentiert. Für öffentliche Stellen in Österreich ist sie nach § 4 Web-Zugänglichkeitsgesetz verpflichtend; private Dienstleistungserbringer trifft nach dem Barrierefreiheitsgesetz eine inhaltlich verwandte, aber anders ausgestaltete Informationspflicht.

In der Praxis

Die Erklärung sollte regelmäßig aktualisiert werden und konkret benennen, gegen welche WCAG-Konformitätsstufe (etwa AA) geprüft wurde und welche Inhalte davon ausgenommen sind. Damit Nutzer:innen Barrieren melden können, gehört eine funktionierende Kontaktmöglichkeit dazu. Zu unterscheiden sind dabei die beiden Rechtsrahmen: Öffentliche Stellen veröffentlichen die Erklärung nach dem Web-Zugänglichkeitsgesetz als eigene Seite, üblicherweise gut auffindbar im Footer verlinkt. Das BaFG verlangt keine gleichnamige Seite, sondern nach § 14 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 3 eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt – in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem vergleichbaren Dokument. Viele Unternehmen veröffentlichen beides gemeinsam; ob das im Einzelfall ausreicht, ist im Zweifel rechtlich abzuklären.

Passende Leistung

Quellen

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