Jetzt wird’s ernst: Barrierefreiheit wird gesetzlich verankert
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Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das BaFG. Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – für Shops, Buchungsseiten und viele Online-Dienste.
Wen betrifft das neue Barrierefreiheitsgesetz – und was bedeutet das konkret?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – also so, dass sie für alle Menschen gleich gut nutzbar sind, unabhängig von Einschränkungen. Ziel ist es, digitale Hürden abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Wichtig: Das Gesetz betrifft nicht nur neue Produkte und Dienstleistungen, sondern auch bestehende Angebote, sofern diese nach dem Stichtag wesentlich verändert werden.
Diese Bereiche müssen ab Juni 2025 barrierefrei sein:
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Webshops und E-Commerce
Online-Shops, die Produkte oder Services an Endkund:innen verkaufen, müssen sicherstellen, dass der gesamte Kaufprozess barrierefrei funktioniert – von der Produktdarstellung bis zum Check-out.
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Online-Buchungsportale
Buchungsportale für Reisen, Veranstaltungen, Hotelzimmer oder Termine müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer:innen intuitiv und einfach buchen können – unabhängig von eventuellen Einschränkungen.
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Mobile Anwendungen (Apps)
Apps, die digitale Dienstleistungen bereitstellen, müssen vollständig barrierefrei bedienbar sein. Das umfasst u. a. Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation und klar strukturierte Inhalte.
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Digitale Finanzservices und E-Book-Reader
Online-Banking, Finanzplattformen sowie E-Book-Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie barrierefrei nutzbar sind – und zwar ohne spezielle technische Hilfsmittel oder externe Unterstützung.
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Selbstbedienungsterminals im öffentlichen Raum
Automaten wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Terminals müssen so konzipiert sein, dass sie ohne fremde Hilfe bedient werden können.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen gleichermaßen leicht auffindbar, zugänglich und bedienbar sind – unabhängig davon, ob oder welche Einschränkungen sie haben. Das betrifft z. B. Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Einschränkungen – aber auch Personen in temporären Nutzungssituationen, wie lauter Umgebung oder schlechtem Licht.
Eine barrierefreie Gestaltung umfasst z. B.:
- Inhalte, die sowohl visuell als auch auditiv zugänglich sind (z. B. Text + Sprachausgabe)
- klare Struktur und einfache Navigation
- gut lesbare Schriftgrößen und ausreichende Kontraste
Grundlage: Internationale Standards
Die Umsetzung der Anforderungen orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese definieren vier zentrale Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Wer sich an diesen Standards orientiert, legt den Grundstein für eine gesetzeskonforme und zugleich nutzerfreundliche Website.
Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft alle Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen am Markt anbieten – sofern diese ab dem 28. Juni 2025 neu bereitgestellt oder wesentlich überarbeitet werden.
Konkret betroffen sind unter anderem:
- Unternehmen mit Online-Shops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenportalen
- Anbieter von Apps, die Dienstleistungen für Verbraucher:innen bereitstellen
- Betreiber von Selbstbedienungsterminals, wie Bankautomaten oder Check-in-Terminals
- Unternehmen, die digitale Medien, Finanzdienstleistungen oder E-Books vertreiben
Vorübergehend ausgenommen: Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro liegt, sind vorerst von der Pflicht ausgenommen.
Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für Unternehmen, die digitale Produkte herstellen oder verkaufen. Und sie schützt auch nicht vor Marktveränderungen: Digitale Barrierefreiheit wird zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Wer Menschen ausschließt, verliert Sichtbarkeit, Vertrauen und potenzielle Kund:innen.
Was bedeutet das neue Barrierefreiheitsgesetz für Unternehmen – und welche Maßnahmen sind notwendig?
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Juni 2025 kommen auf viele Unternehmen in Österreich neue gesetzliche Pflichten zu. Gleichzeitig eröffnet die gesetzlich geforderte digitale Barrierefreiheit auch Chancen: Unternehmen können ihre Reichweite erweitern, das Nutzererlebnis verbessern und das Vertrauen ihrer Kund:innenstärken.
Um den Anforderungen des BaFG gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre digitalen Angebote wie Websites, Apps und Online-Services gründlich überprüfen und gegebenenfalls umfassend anpassen. Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern auch um Design, Inhalte und Usability.
Wichtige Maßnahmen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit:
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Alternativtexte für Bilder und Videos:
Alle relevanten visuellen Inhalte müssen mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein, damit Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigungen die Informationen ebenfalls erfassen können.
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Ausreichende Kontraste
Texte, Schaltflächen und Navigationselemente sollten einen hohen Kontrast zum Hintergrund haben, um für alle Nutzer:innen gut lesbar zu sein – insbesondere bei eingeschränkter Sehkraft oder auf mobilen Geräten.
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Tastaturbedienbarkeit
Sämtliche Inhalte und Funktionen müssen vollständig per Tastatur zugänglich sein – besonders wichtig für Menschen, die keine Maus verwenden können.
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Kompatibilität mit Screenreadern
Die Struktur von Webseiten und Apps muss so aufgebaut sein, dass Screenreader alle Inhalte klar und in der richtigen Reihenfolge erfassen können – inklusive Formulare, Navigationsmenüs und interaktive Elemente.
Warum lohnt sich der frühzeitige Einstieg in digitale Barrierefreiheit?
Der rechtzeitige Einstieg in digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Gesetzeskonformität – er ist eine strategische Entscheidung mit vielfältigen Vorteilen. Unternehmen, die proaktiv handeln, sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile und stärken ihre digitale Positionierung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Vermeidung hoher Strafen
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz können mit Geldbußen von bis zu 80.000 Euro geahndet werden. Wer frühzeitig handelt, minimiert dieses Risiko erheblich.
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Mehr Reichweite und neue Zielgruppen
Barrierefreie Angebote sprechen nicht nur Menschen mit Behinderungen an, sondern auch ältere Nutzer:innen, Menschen mit temporären Einschränkungen sowie Personen in schwierigen Nutzungssituationen – z. B. bei Lärm, Blendung oder schlechter Internetverbindung.
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Bessere Nutzererfahrung und Kundenbindung
Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet mehr Übersichtlichkeit, intuitive Bedienbarkeit und schnellere Ladezeiten – das sorgt für zufriedene Besucher:innen und höhere Konversionsraten.
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Positive Auswirkungen auf Ihr Image
Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen soziale Verantwortung, Innovationskraft und Zukunftsorientierung – Werte, die bei Kund:innen und Geschäftspartner:innen immer wichtiger werden.
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Vorteile bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Barrierefreie Websites sind technisch sauber, inhaltlich klar strukturiert und dadurch für Suchmaschinen besonders gut auffindbar. Das wirkt sich positiv auf Ihr Ranking bei Google & Co. aus.
Fazit – Digitale Barrierefreiheit zahlt sich aus
Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Qualitätsmerkmal und Zukunftsfaktor. Der Umstellungsaufwand ist überschaubar, die Vorteile jedoch nachhaltig. Wer jetzt handelt, stärkt nicht nur die eigene Marke, sondern positioniert sich als verantwortungsbewusstes, modernes Unternehmen.
Haben Sie Fragen zur digitalen Barrierefreiheit? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontaktieren Sie uns-
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?
Das BaFG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet ab 28. Juni 2025 alle Anbieter digitaler Produkte und Dienste in Österreich zur Barrierefreiheit. Ziel: digitale Angebote für alle Menschen zugänglich machen.
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Wer ist vom BaFG betroffen?
Alle Unternehmen mit digitalen Angeboten wie Webshops, Apps, E-Banking oder Terminals. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und bis 2 Mio. € Umsatz, wenn sie keine digitalen Produkte herstellen.
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Welche Anforderungen stellt das BaFG?
Das BaFG folgt den WCAG 2.1-Standards für digitale Barrierefreiheit, darunter:
Tastaturbedienbarkeit
Alternativtexte für Bilder & Medien
ausreichender Farbkontrast
Screenreader-Kompatibilität
klare, robuste Inhalte
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Gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmen?
Ja.
Bestehende Angebote: bis 28. Juni 2030 umsetzen
Neue Produkte oder Relaunches: ab 28. Juni 2025 sofort barrierefrei
Ausnahmen: Kleinstunternehmen oder unverhältnismäßiger Aufwand (nur mit Begründung)
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Welche Folgen hat die Nicht-Einhaltung des BaFG?
Verstöße gelten als Verwaltungsübertretung und können Strafen bis 80.000 € nach sich ziehen. Zusätzlich drohen rechtliche Schritte, Imageschäden, Vertrauensverlust und negative Effekte auf die Sichtbarkeit im Netz.
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Warum lohnt sich digitale Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit schützt vor Strafen und steigert zugleich Reichweite, SEO und Vertrauen. Unternehmen profitieren von:
rechtlicher Sicherheit
größerer Zielgruppe
besserem Markenimage
optimierter Nutzererfahrung für alle