Google-Bewertungsrichtlinien
Die Google-Bewertungsrichtlinien legen fest, was bei Bewertungen im Google Unternehmensprofil erlaubt ist – verboten sind etwa gefälschte oder incentivierte Bewertungen, Interessenkonflikte, Spam und beleidigende Inhalte –, Verstöße können zur Entfernung der Bewertung oder zur Profilsperrung führen.
In der Praxis
Rabatte oder andere Vorteile im Austausch für Bewertungen anzubieten oder gezielt nur zufriedene Kundinnen und Kunden um Bewertungen zu bitten, während negative unterdrückt werden, verstößt gegen die Richtlinien. Legitim ist es dagegen, allen Kundinnen und Kunden das Bewerten einfach zugänglich zu machen. Über die Google-Richtlinien hinaus ist das Thema in Österreich auch lauterkeitsrechtlich besetzt: Das UWG enthält seit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie eigene Tatbestände zu gefälschten und ungeprüften Verbraucherbewertungen, und wer mit Bewertungen wirbt, muss angeben, ob und wie er deren Echtheit sicherstellt. Die Beurteilung des Einzelfalls gehört zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.