KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 EU AI Act)
Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit 2. Februar 2025 dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befassten Personen zu fördern. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026) ist ausdrücklich klargestellt, dass dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Gemeint sind technisches Grundverständnis, Risikobewusstsein und die Fähigkeit, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen. Anders als die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft dies nicht die Kennzeichnung von Inhalten, sondern den Umgang der eigenen Organisation mit KI-Werkzeugen.
In der Praxis
Adressat der Pflicht ist das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, nicht die einzelne beschäftigte Person – ob ein Unternehmen im konkreten Fall als Anbieter oder als Betreiber gilt, hängt davon ab, wie es das KI-System einsetzt und weitergibt. Die Pflicht greift unabhängig von der Unternehmensgröße: Auch ein Kleinbetrieb, der etwa ChatGPT für Kundentexte nutzt, kann Betreiber sein. Feste Stundenzahlen schreibt der Gesetzestext nicht vor, der Umfang richtet sich am Risiko der jeweiligen Anwendung aus. Eine direkte Geldbuße sieht Art. 4 nicht vor – der Artikel fehlt im Bußgeldkatalog des Art. 99 –, dennoch zählt die Pflicht bei Haftungsfragen: Wer Schulungen und Nutzungsrichtlinien dokumentiert, steht bei Schäden durch KI-Fehlnutzung besser da als ein Unternehmen ohne Nachweis. Die Kommission hält in ihren FAQ zudem fest, dass die Aufsichts- und Durchsetzungsregeln seit 3. August 2026 gelten.
Achtung Rechtsstand: Art. 4 wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“, ABl. L, 2026/1744 vom 24. Juli 2026) neu gefasst und gilt in dieser Fassung seit 27. Juli 2026. Aus der früheren Formulierung „Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen“ wurde eine reine Förderpflicht; ein bestimmtes Kompetenzniveau schuldet danach niemand. Die Artikelseite des EU AI Act Service Desk zeigt (Stand 14. August 2026) weiterhin den Wortlaut vor dieser Änderung und weist selbst darauf hin, dass der dort angezeigte Text die Änderung noch nicht abbildet – maßgeblich ist die konsolidierte Fassung.