EU AI Act (KI-Verordnung)

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Verordnung der EU; er teilt KI-Systeme nach Risiko ein (unannehmbar, hochriskant, begrenztes Risiko, minimales Risiko) und verpflichtet Anbieter wie Betreiber:innen zu abgestuften Pflichten.

In der Praxis

Seit Februar 2025 müssen Beschäftigte, die KI-Systeme bedienen oder deren Ergebnisse nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die vollen Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden dagegen verschoben: Der EU-Rat billigte am 29. Juni 2026 final den "Digital Omnibus on AI", der die Frist für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III vom ursprünglich 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschiebt; für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I gilt neu der 2. August 2028. Auch Unternehmen, die KI-Werkzeuge nur einsetzen statt selbst zu entwickeln, sollten ihre genutzten KI-Anwendungen kennen und nach Risikostufe einordnen.

Quellen

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