EU AI Act (KI-Verordnung)
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Verordnung der EU; er teilt KI-Systeme nach Risiko ein (unannehmbar, hochriskant, begrenztes Risiko, minimales Risiko) und verpflichtet Anbieter wie Betreiber:innen zu abgestuften Pflichten.
In der Praxis
Rechtsstand dieser Darstellung: 14. August 2026. Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Personen zu fördern, die für sie KI-Systeme bedienen oder deren Ergebnisse verwenden; seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026) ist klargestellt, dass dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Seit 2. August 2025 gelten die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Governance- und Sanktionsregelungen der Mitgliedstaaten, seit 2. August 2026 die Transparenzpflichten des Art. 50. Die Fristen für Hochrisiko-Systeme wurden dagegen verschoben: Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 ("Digital Omnibus on AI", ABl. L, 2026/1744 vom 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026) gilt für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III statt des ursprünglichen 2. August 2026 nun der 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I der 2. August 2028. Auch Unternehmen, die KI-Werkzeuge nur einsetzen statt selbst zu entwickeln, sollten ihre genutzten KI-Anwendungen kennen und nach Risikostufe einordnen; welche Pflichten daraus folgen, hängt davon ab, ob das Unternehmen als Anbieter oder als Betreiber auftritt.