Widerrufsbutton (Rücktrittsfunktion)
Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher den Rücktritt von einem online geschlossenen Vertrag im Webshop oder in der App erklären können (§ 13a FAGG). In Österreich gilt die Pflicht ab 1. Oktober 2026 für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden; das Gesetz nennt die Funktion Rücktrittsfunktion. Sie hat drei Stufen. Am Anfang steht eine gut lesbare Schaltfläche mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung. Sie führt zu einem Formular für den Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und den Kanal für die Eingangsbestätigung. Den Abschluss bildet eine Bestätigungsfläche, die ausschließlich mit den Worten „Widerruf bestätigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Nach dem Absenden muss der Unternehmer unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger schicken, etwa per E-Mail. Sie enthält den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Die Funktion muss während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Die Pflicht geht auf Artikel 11a der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zurück, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673. Sie gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Fehlt die Funktion oder entspricht sie den Anforderungen nicht, sieht § 19 FAGG eine Geldstrafe bis 1.450 Euro vor.
In der Praxis
Passende Leistung
Quellen
- RIS: VerbRÄG 2026, BGBl. I Nr. 59/2026 (öffnet in neuem Tab)
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/2673 (öffnet in neuem Tab)
- RIS: FAGG § 12 (Verlängerung der Rücktrittsfrist) (öffnet in neuem Tab)
- RIS: FAGG § 19 in der Fassung ab 1.10.2026 (öffnet in neuem Tab)
- WKO: Widerrufsbutton im Webshop ab 2026 (öffnet in neuem Tab)