Kündigungsbutton

Der Kündigungsbutton ist eine in Deutschland vorgeschriebene Schaltfläche, über die Verbraucherinnen und Verbraucher laufende Verträge wie Abos direkt auf der Website kündigen können (§ 312k BGB). Die Pflicht gilt für Websites, über die Verbraucher online Verträge schließen können, wenn diese Verträge eine laufende, bezahlte Leistung des Unternehmens begründen, etwa ein Abo. Ausgenommen sind unter anderem Verträge über Finanzdienstleistungen. Ausgenommen sind auch Verträge, für deren Kündigung das Gesetz eine strengere Form als die Textform verlangt, also etwa eine Schriftform mit Unterschrift. Die Schaltfläche muss gut lesbar mit den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Kündigung abgegeben werden kann. Der Kündigungsbutton ist nicht zu verwechseln mit dem Widerrufsbutton: Dieser betrifft den Rücktritt von einem neu geschlossenen Fernabsatzvertrag innerhalb der Rücktrittsfrist, der Kündigungsbutton beendet ein laufendes Vertragsverhältnis.

In der Praxis

Praktisch wird der Kündigungsbutton für österreichische Anbieter dann, wenn sie Abos oder andere laufende Leistungen an Kundschaft in Deutschland verkaufen, etwa Software-Abonnements oder Mitgliedschaften. Technisch verlangt die Vorschrift zwei Elemente: die ständig verfügbare, gut sichtbare Schaltfläche und eine Bestätigungsseite, auf der die Kundschaft die nötigen Angaben machen und die Kündigung abschicken kann. Wer beide Funktionen plant, sollte den Kündigungsbutton und den Widerrufsbutton als getrennte Strecken bauen, mit den jeweils vorgeschriebenen Beschriftungen. Ob deutsches Recht auf ein konkretes Angebot anwendbar ist, ist eine Rechtsfrage und gehört anwaltlich geklärt.

Passende Leistung

Quellen

← Zurück zum Glossar