Standardvertragsklauseln (SCCs)
Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCCs) sind von der EU-Kommission genehmigte Vertragsmuster, mit denen Unternehmen die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR ohne Angemessenheitsbeschluss rechtlich absichern können. Maßgeblich sind derzeit die Klauseln aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission.
In der Praxis
Größere Cloud-Anbieter binden Standardvertragsklauseln oft automatisch in ihre Auftragsverarbeitungsverträge ein, ein Blick in die Vertragsunterlagen des Anbieters schafft hier Klarheit. Damit ist es aber nicht immer getan: Je nach Zielland muss zusätzlich geprüft werden, ob ergänzende technische oder organisatorische Maßnahmen nötig sind, etwa Verschlüsselung oder Pseudonymisierung. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Abstimmung mit einer auf Datenschutz spezialisierten Rechtsberatung.