EU-Hosting (Datenresidenz)
EU-Hosting bezeichnet den Betrieb von Servern und die Speicherung von Daten innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, um Datenübermittlungen in Drittstaaten mit möglicherweise geringerem Datenschutzniveau zu vermeiden.
In der Praxis
Der Serverstandort ist ein häufig unterschätztes Datenschutz- und Vertrauenssignal: Er vereinfacht die DSGVO-Argumentation gegenüber Kund:innen und reduziert den rechtlichen Prüfaufwand bei internationalen Datenübermittlungen deutlich, wenn Hosting, E-Mail und eingebundene Drittdienste konsequent innerhalb der EU liegen. Zu beachten ist dabei: Der Serverstandort allein entscheidet nicht über die Frage der Drittlandübermittlung. Unterliegt der Anbieter dem Recht eines Drittstaats oder erfolgen Support- und Administrationszugriffe von dort, kann trotz EU-Rechenzentrum eine Übermittlung im Sinne des Kapitels V DSGVO vorliegen, die eigene Garantien braucht.