AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine nach DSGVO verpflichtende Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem externen Dienstleister, der in dessen Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet – etwa Hosting-, E-Mail- oder Analyseanbieter.
In der Praxis
Ein AVV muss unter anderem Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen des Dienstleisters festlegen. Seriöse Anbieter stellen ihren AVV meist als Standardvorlage direkt zum Download oder zur Online-Unterschrift bereit.