Schrems II (Drittstaatentransfer)

„Schrems II“ bezeichnet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2020 (Rechtssache C-311/18), das das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärte und strengere Vorgaben für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und andere Drittstaaten schafft.

In der Praxis

In der Praxis betrifft das Urteil vor allem Unternehmen, die US-Dienste wie Cloud-Speicher, Analyse-Tools oder E-Mail-Marketing-Software einsetzen. Vor der Nutzung lohnt sich ein Blick darauf, ob der Anbieter am aktuellen EU-US Data Privacy Framework teilnimmt, das seit 2023 als Nachfolgeregelung für Privacy Shield gilt und vom Gericht der Europäischen Union am 3. September 2025 bestätigt wurde (T-553/23), gegen dessen Urteil aber ein Rechtsmittel beim EuGH anhängig ist – der langfristige Bestand des Rahmens sollte angesichts aktueller politischer und rechtlicher Entwicklungen in den USA nicht als endgültig gesichert gelten. Ist das nicht der Fall oder im Zweifel, braucht es Standardvertragsklauseln plus zusätzliche technische Maßnahmen wie Verschlüsselung.

Quellen

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