EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss)

Das EU-US Data Privacy Framework (DPF) ist der seit Juli 2023 geltende Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, der Datenübermittlungen an zertifizierte US-Unternehmen ohne zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln erlaubt; es folgte auf das 2020 vom EuGH im Schrems-II-Urteil gekippte Privacy Shield. Zentrales Element ist ein Beschwerdemechanismus für EU-Bürger:innen, insbesondere der "Data Protection Review Court" (DPRC), dessen Unabhängigkeit von US-Exekutivbehörden Grundvoraussetzung für die EU-Anerkennung war. Eine erste Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss hat das Gericht der Europäischen Union am 3. September 2025 abgewiesen (T-553/23, Latombe/Kommission); dagegen ist ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof anhängig (C-703/25 P). Das Urteil des US Supreme Court in "Trump v. Slaughter" (Ende Juni 2026), das die freie Absetzbarkeit von Mitgliedern unabhängiger US-Behörden wie der FTC durch den Präsidenten stärkte, hat in der Fachwelt neue, ernstzunehmende Zweifel an der Stabilität dieser Unabhängigkeitsgarantien ausgelöst – Positionen reichen von noybs Forderung nach sofortigem Rückzug des Abkommens bis zu Einschätzungen (u. a. IAPP), wonach der Redress-Mechanismus rechtlich nicht automatisch entfällt. Wichtig zur Einordnung: Das DPF ist damit (Stand Juli 2026) weiterhin formal in Kraft, nicht aber unumstritten – Beobachtung der weiteren Entwicklung ist ausdrücklich zu empfehlen.

In der Praxis

Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln (z. B. über US-Cloud-, CRM- oder Marketing-Tools), können das DPF vorerst weiterhin als gültige Übermittlungsgrundlage nutzen, sollten aber jetzt aktiv Vorsorge treffen. Fachjurist:innen (u. a. activeMind.legal) empfehlen einen Mittelweg statt Aktionismus: bestehende DPF-Transfers dokumentieren, Transfer Impact Assessments aktualisieren und für kritische Datenflüsse Standardvertragsklauseln mit zusätzlichen Garantien als Rückfalloption vorbereiten. Weder eine sofortige Kündigung DPF-basierter Verträge noch Untätigkeit sind angebracht: Das Rechtsmittel gegen die Bestätigung des Beschlusses ist beim EuGH anhängig (C-703/25 P), und der Europäische Datenschutzausschuss hat die Kommission mit Schreiben vom 31. Juli 2026 aufgefordert, den Angemessenheitsbeschluss im Licht von Trump v. Slaughter zu überprüfen. Aufgehoben ist er bislang nicht. Agenturen sollten Kund:innen mit US-Tools (Google Ads, Meta, HubSpot & Co.) sachlich über die Entwicklung informieren, ohne Panik zu verbreiten, und die Rechtslage über Quellen wie die EU-Kommission, noyb.eu oder IAPP aktiv weiterverfolgen.

Quellen

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