EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss)
Das EU-US Data Privacy Framework (DPF) ist der seit Juli 2023 geltende Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, der Datenübermittlungen an zertifizierte US-Unternehmen ohne zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln erlaubt; es folgte auf das 2020 vom EuGH im Schrems-II-Urteil gekippte Privacy Shield. Zentrales Element ist ein Beschwerdemechanismus für EU-Bürger:innen, insbesondere der "Data Protection Review Court" (DPRC), dessen Unabhängigkeit von US-Exekutivbehörden Grundvoraussetzung für die EU-Anerkennung war. Eine erste Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss hat das Gericht der Europäischen Union am 3. September 2025 abgewiesen (T-553/23, Latombe/Kommission); dagegen ist ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof anhängig (C-703/25 P). Das Urteil des US Supreme Court in "Trump v. Slaughter" (Ende Juni 2026), das die freie Absetzbarkeit von Mitgliedern unabhängiger US-Behörden wie der FTC durch den Präsidenten stärkte, hat in der Fachwelt neue, ernstzunehmende Zweifel an der Stabilität dieser Unabhängigkeitsgarantien ausgelöst – Positionen reichen von noybs Forderung nach sofortigem Rückzug des Abkommens bis zu Einschätzungen (u. a. IAPP), wonach der Redress-Mechanismus rechtlich nicht automatisch entfällt. Wichtig zur Einordnung: Das DPF ist damit (Stand Juli 2026) weiterhin formal in Kraft, nicht aber unumstritten – Beobachtung der weiteren Entwicklung ist ausdrücklich zu empfehlen.