Kommentarmoderation
Kommentarmoderation ist das Prüfen, Freigeben, Ausblenden oder Löschen von Nutzerbeiträgen auf den eigenen Social-Media-Kanälen und das Sperren einzelner Konten. Sie dient dazu, rechtswidrige Inhalte und Störungen zu entfernen und zugleich zulässige Kritik stehen zu lassen.
In der Praxis
Wer fremde Kommentare auf einem selbst betriebenen Angebot speichert, ist dafür Diensteanbieter im Sinne des § 16 ECG und des Art. 6 DSA. Das Haftungsprivileg entfällt, sobald er von einem rechtswidrigen Kommentar Kenntnis erlangt und nicht unverzüglich handelt. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern, nicht bei Gelegenheit. Unterlassungsansprüche bestehen nach § 19 Abs. 1 ECG davon unabhängig. Ob und ab wann das im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt. Dokumentieren Sie deshalb Meldungen und Ihre Reaktion mit Zeitstempel. Der Digital Services Act, seit 17. Februar 2024 vollständig anwendbar, verpflichtet Hosting-Anbieter zu Melde- und Abhilfeverfahren und Online-Plattformen zusätzlich zu einem internen Beschwerdeverfahren; Kleinst- und Kleinunternehmen sind von den Plattformpflichten weitgehend ausgenommen. Für Sie eröffnet das vor allem einen zusätzlichen Weg, wenn Ihre eigenen Werkzeuge gegen Beleidigungen und Falschbehauptungen nicht ausreichen. Nutzen Sie Wortfilter für eindeutige Schimpfwörter, aber verlassen Sie sich nicht darauf, weil sie leicht umgangen werden. Der häufigste Fehler ist das kommentarlose Löschen sachlicher Beschwerden: Das erzeugt regelmäßig mehr Aufmerksamkeit als der ursprüngliche Kommentar.