Löschkonzept & Löschfristen
Ein Löschkonzept legt systematisch fest, wann und wie personenbezogene Daten in einem Unternehmen gelöscht werden, sobald der Verarbeitungszweck entfällt oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Es setzt den Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) und die Löschpflichten aus Art. 17 DSGVO praktisch um.
In der Praxis
In der Praxis kombiniert ein Löschkonzept Datenarten wie Kunden-, Bewerber- oder Newsletterdaten mit den jeweils einschlägigen Aufbewahrungsfristen aus Steuer-, Handels- oder Arbeitsrecht und legt fest, wer die Löschung nach Fristablauf technisch umsetzt und dokumentiert. Eine einheitliche gesetzliche Löschfrist für alle Datenarten gibt es nicht – die konkrete Dauer ergibt sich jeweils aus dem Verarbeitungszweck und anwendbaren Spezialgesetzen. Ein dokumentiertes Löschkonzept hilft, bei einer behördlichen Prüfung nachzuweisen, dass Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, und schafft klare Zuständigkeiten für Löschroutinen in CRM, Newsletter-Tools oder Buchhaltungssystemen.