DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) ist eine verpflichtende Risikoanalyse für Datenverarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringen – etwa umfangreiches Tracking oder der Einsatz bestimmter KI-Systeme.
In der Praxis
Für die meisten klassischen Unternehmenswebsites ist keine DSFA erforderlich; relevant wird sie vor allem bei großflächiger, systematischer Profilbildung, sensiblen Datenkategorien oder neuartigen Technologien mit unklarem Risiko. Im Zweifel hilft die Prüfliste der jeweiligen nationalen Datenschutzbehörde bei der Einschätzung.