Recht auf Löschung
Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO) erlaubt es Personen, unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer bei einem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
In der Praxis
Unternehmen müssen entsprechende Anfragen grundsätzlich innerhalb eines Monats bearbeiten und dabei prüfen, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten – etwa im Steuerrecht – einer sofortigen Löschung entgegenstehen. Eine klare interne Zuständigkeit für Löschanfragen erspart im Ernstfall Zeitdruck und Fehler.