ePrivacy-Verordnung
Die ePrivacy-Verordnung war ein geplantes EU-Regelwerk, das die DSGVO für elektronische Kommunikation ergänzen sollte – etwa für Cookies, Tracking, Direktwerbung und Metadaten von Kommunikationsdiensten. Die Europäische Kommission hat den seit 2017 verhandelten Entwurf (COM(2017) 10 final) in ihrem Arbeitsprogramm vom Februar 2025 auf die Liste der zurückzuziehenden Vorschläge gesetzt, mit der Begründung, eine Einigung der Gesetzgebungsorgane sei nicht zu erwarten und der Vorschlag angesichts neuerer technischer wie rechtlicher Entwicklungen überholt. Die förmliche Rücknahme erfolgte am 6. Oktober 2025 und wurde im Amtsblatt kundgemacht (C/2025/5423).
In der Praxis
Für Cookies und Tracking ändert der Rückzug nichts, weil er nur den Verordnungsentwurf betrifft: Die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG bleibt unverändert in Kraft und gilt in ihrer jeweiligen nationalen Umsetzung weiter, in Österreich also § 165 TKG 2021 in Verbindung mit der DSGVO. Wer seine Cookie- und Tracking-Praxis schon jetzt sauber nach diesen Vorgaben gestaltet, ist unabhängig davon gut aufgestellt, ob künftige EU-Initiativen wie der angekündigte Digital Fairness Act neue Regeln bringen.