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In der Praxis

Rechtlich zulässig ist nur ein Banner mit echter Wahlfreiheit: Zustimmen und Ablehnen müssen gleich einfach erreichbar sein, Voreinstellungen dürfen nicht bereits auf „alle akzeptieren“ gesetzt sein. Rein technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb, benötigen dagegen keine Einwilligung.

Passende Leistung

Quellen

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