TKG § 165 (Telekommunikationsgesetz)

§ 165 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Cookies und ähnliche Technologien auf Endgeräten gespeichert oder ausgelesen werden dürfen – im Regelfall nur nach informierter Einwilligung der Nutzer:innen.

In der Praxis

§ 165 TKG ergänzt die DSGVO um spezifisch österreichische Vorgaben zum Cookie-Einsatz und bildet gemeinsam mit ihr die rechtliche Grundlage für Cookie-Banner und Consent-Management-Plattformen. Ausgenommen sind rein technisch notwendige Cookies, etwa für Login-Sitzungen oder Warenkörbe.

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Quellen

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