TKG § 165 (Telekommunikationsgesetz)
§ 165 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Cookies und ähnliche Technologien auf Endgeräten gespeichert oder ausgelesen werden dürfen – im Regelfall nur nach informierter Einwilligung der Nutzer:innen.
In der Praxis
§ 165 Abs. 3 TKG 2021 setzt Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie in österreichisches Recht um und bildet gemeinsam mit der DSGVO die rechtliche Grundlage für Cookie-Banner und Consent-Management-Plattformen. Ausgenommen sind rein technisch notwendige Cookies, etwa für Login-Sitzungen oder Warenkörbe.