Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art. 20 DSGVO können betroffene Personen ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Verantwortlichen übermitteln lassen. Das Recht gilt, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt, nicht jedoch bei Verarbeitung im öffentlichen Interesse.

In der Praxis

In der Praxis betrifft das Recht auf Datenübertragbarkeit häufig Kundenkonten bei Online-Shops, Fitness-Apps oder sozialen Netzwerken, wenn Nutzer:innen zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Verantwortliche müssen die Daten in einem gängigen Format wie CSV oder JSON bereitstellen und, soweit technisch machbar, direkt an den neuen Anbieter übertragen. Für Unternehmen bedeutet das, Exportfunktionen für Kundendaten vorzuhalten und Anfragen zeitnah zu bearbeiten; anders als beim Recht auf Löschung geht es hier nicht um die Entfernung, sondern um die Mitnahme der eigenen Daten.

Quellen

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