Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Ein:e Datenschutzbeauftragte:r (DSB) überwacht die Einhaltung der DSGVO in einer Organisation; die Bestellung ist in bestimmten Fällen verpflichtend, etwa bei Behörden oder umfangreicher systematischer Überwachung beziehungsweise Verarbeitung besonderer Datenkategorien, für andere Unternehmen aber freiwillig.

In der Praxis

Ob eine Bestellpflicht besteht, richtet sich nicht nach der Mitarbeiterzahl – anders als in Deutschland kennt das österreichische Recht keine solche Schwelle –, sondern nach den qualitativen Kriterien des Art. 37 Abs. 1 DSGVO: Behördeneigenschaft, umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Betroffenen oder umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Ein Abgleich der eigenen Verarbeitungstätigkeiten mit diesen Kriterien schafft Klarheit. Ein:e Datenschutzbeauftragte:r kann intern bestellt werden, wenn ausreichend Unabhängigkeit und Fachwissen vorhanden sind, oder extern als Dienstleistung beauftragt werden. Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine benannte Ansprechperson für Datenschutzfragen im Unternehmen sinnvoll sein.

Quellen

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