NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-Cybersicherheitsvorschrift als Nachfolgerin der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die verpflichtende Risikomanagement- und Meldepflichten für Cyber-Vorfälle auf deutlich mehr mittlere und große Unternehmen in vielen Branchen ausweitet, nicht mehr nur auf Betreiber kritischer Infrastruktur. Als Richtlinie wirkt sie nicht unmittelbar, sondern über nationale Umsetzungsgesetze: In Österreich ist das das am 23. Dezember 2025 kundgemachte NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025), das mit 1. Oktober 2026 in Kraft tritt; bis dahin gilt weiterhin das NISG 2018, die Umsetzung der ersten NIS-Richtlinie.

In der Praxis

Es lohnt sich zu prüfen, ob das eigene Unternehmen oder die eigene Branche unter den erweiterten Anwendungsbereich von NIS2 fällt: Österreich setzt die Richtlinie mit dem NISG 2026 um, das ab 1. Oktober 2026 gilt und schrittweise Registrierungs-, Selbstdeklarations- und Meldepflichten einführt. Dazu zählen etwa regelmäßige Risikobewertungen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb enger Fristen. Bei Unsicherheit über die eigene Einstufung empfiehlt sich eine Abklärung mit einer auf IT-Sicherheitsrecht spezialisierten Beratung.

Quellen

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