Barrierefreie Authentifizierung & CAPTCHA-Alternativen
Das WCAG-2.2-Erfolgskriterium 3.3.8 "Accessible Authentication (Minimum)" (Stufe AA) verbietet, dass ein Login- oder Anmeldeprozess eine reine kognitive Funktionsprüfung wie das Merken eines Passworts, das Lösen eines Rätsels oder das Abtippen eines Codes voraussetzt, ohne dass eine Alternative angeboten wird. Erlaubt bleiben etwa Passwort-Manager mit Autofill, biometrische Verfahren, WebAuthn/Single-Sign-on sowie die Objekterkennung (z. B. "alle Ampeln auswählen") oder das Wiedererkennen selbst hochgeladener Inhalte. Damit richtet sich das Kriterium unter anderem gegen klassische textbasierte CAPTCHAs ohne barrierefreie Alternative.
In der Praxis
Beim Login- und Checkout-Design von Webshops und Kundenportalen unbedingt Copy-Paste in Passwortfelder zulassen und Autofill nicht blockieren – ein häufiger, leicht zu behebender Verstoß. Statt klassischer Text- oder Rechen-CAPTCHAs empfehlen sich unsichtbare Bot-Schutzmechanismen (z. B. serverseitige Signale, Honeypot-Felder) oder CAPTCHA-Anbieter mit nachweislich barrierefreier Alternative wie Audio- oder Ein-Klick-Verifizierung. Zwei-Faktor-Verfahren sollten Optionen ohne manuelles Abtippen langer Codes bieten, etwa Push-Bestätigung in einer App oder biometrische Freigabe. Da Login und Checkout im E-Commerce zu den konversionskritischsten Punkten der Customer Journey zählen, senkt eine barrierefreie Authentifizierung Absprung- und Abbruchraten – und sie nimmt die WCAG-2.2-Anforderungen vorweg, die mit der kommenden Fassung der EN 301 549 auf den europäischen Rechtsrahmen zulaufen.