Impressumspflicht

Die Impressumspflicht verlangt von Website-Betreiber:innen mit geschäftsmäßigem Angebot, bestimmte Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und bei Unternehmen zusätzlich Firmenbuchnummer und UID leicht auffindbar und ständig verfügbar bereitzustellen.

In der Praxis

Ein rechtssicheres Impressum muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, üblicherweise über einen Footer-Link. Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben zählen zu den häufigsten und am leichtesten abmahnbaren Website-Fehlern.

Passende Leistung

Quellen

← Zurück zum Glossar