Impressumspflicht
Die Impressumspflicht verlangt von Website-Betreiber:innen mit geschäftsmäßigem Angebot, bestimmte Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und bei Unternehmen zusätzlich Firmenbuchnummer und UID leicht auffindbar und ständig verfügbar bereitzustellen.
In der Praxis
§ 5 ECG verlangt, dass die Angaben ständig, leicht und unmittelbar zugänglich sind. In der Praxis wird das über einen von jeder Unterseite aus erreichbaren Footer-Link gelöst; als Orientierung gilt, dass die vollständigen Angaben mit möglichst wenigen Klicks – üblicherweise ein bis zwei – erreichbar sein sollten. Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben zählen zu den häufigsten Website-Fehlern und können in Österreich als Verwaltungsübertretung sowie über das Wettbewerbsrecht verfolgt werden.