IP-Anonymisierung
IP-Anonymisierung bezeichnet Verfahren, die IP-Adressen in Analyse- und Logdaten vor der Speicherung kürzen oder ersetzen, um den Personenbezug zu verringern. Ein bloßes Verschlüsseln oder Hashen ist umkehrbar und gilt datenschutzrechtlich als Pseudonymisierung (Art. 4 Nr. 5 DSGVO), nicht als Anonymisierung; ob ein Datensatz tatsächlich anonym ist, hängt davon ab, mit welchem Aufwand ein Personenbezug wiederhergestellt werden könnte (Erwägungsgrund 26 DSGVO).
In der Praxis
Viele Analysewerkzeuge bieten eine Option zur IP-Anonymisierung standardmäßig an oder verarbeiten IP-Adressen inzwischen ohnehin nur noch gekürzt beziehungsweise gar nicht dauerhaft. Sie ist ein einfacher, wirksamer Baustein für datenschutzfreundlichere Web-Analyse (Privacy by Design).